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/ ©Manfred Helmer
Auf den Bild von 5 Minuten ist die Wiener Bin 52 zu sehen
Am 4. Juli gegen 14 Uhr soll der Mann mit einer legal besessenen Kleinkaliber-Langwaffe auf eine vorbeifahrende Straßenbahn 52 in der Linzer Straße geschossen haben.

Schuss auf Wiener Straßenbahn: Anklage wegen Mordversuchs

Nach dem Schuss auf eine Wiener Straßenbahn im Juli ist nun Anklage erhoben worden. Der Mann muss sich wegen versuchten Mordes verantworten – und soll in eine forensische Einrichtung eingewiesen werden.

von Andrea Lautmann
1 Minute Lesezeit(224 Wörter)

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen abgeschlossen: Gegen den Mann, der Anfang Juli in Wien-Penzing auf die Straßenbahnlinie 52 geschossen haben soll, liegt nun die Anklage vor. Er muss sich wegen versuchten Mordes nach §§15,75 StGB vor einem Schwurgericht verantworten. Laut Sprecherin Judith Zizka wurde zusätzlich ein Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gestellt – gemäß §21(2) StGB, also bei geistiger Abnormität, aber Zurechnungsfähigkeit. 5 Minuten hat darüber berichtet.

Tat in alkoholisiertem Zustand

Der polnische Staatsbürger soll stark alkoholisiert gewesen sein – ein Test ergab 2,2 Promille. Laut Polizei habe der Mann außerdem Substanzen konsumiert, die seine Psyche beeinflusst haben könnten. Bei seiner Einvernahme sprach er von einer „depperten Aktion“ und beteuerte, niemanden verletzen zu wollen.

Projektil durchschlug Straßenbahnglas

Am 4. Juli gegen 14 Uhr soll der Mann mit einer legal besessenen Kleinkaliber-Langwaffe auf eine vorbeifahrende Straßenbahn in der Linzer Straße geschossen haben. Das Projektil durchschlug eine Scheibe der Garnitur – glücklicherweise wurde niemand verletzt. Ermittler gehen davon aus, dass nur Zufall Schlimmeres verhinderte.

Prozessbeginn noch offen

Kurz nach der Tat wurde der Verdächtige in seiner Wohnung festgenommen. Dort stellten Polizisten die Tatwaffe und eine abgefeuerte Hülse sicher. Wann der Prozess vor dem Wiener Landesgericht startet, ist derzeit noch unklar. Sicher ist: Der Fall wird auch juristisch noch hohe Wellen schlagen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 08.11.2025 um 10:40 Uhr aktualisiert
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