
Illegale Mietklauseln enttarnt: AK stoppt fiese Abzocke bei Verträgen
Großer Erfolg für tausende Mieter:: Die AK kippt 46 unzulässige Klauseln in Mietverträgen der Hausverwaltung RIMMO Prime – und sogar eine Anwaltskanzlei muss ihre Empfehlungen zurückziehen.
Die Arbeiterkammer (AK) hat einen massiven Erfolg für Mieterinnen erzielt: 46 unzulässige Vertragsklauseln in Mietverträgen der RIMMO Prime Immobilienverwaltung GmbH wurden abgemahnt – und müssen ab sofort aus allen Formularen verschwinden. Die Klauseln betrafen sensible Punkte wie Betriebskosten, Instandhaltung und laufende Kosten und hätten Mieter deutlich benachteiligt. RIMMO Prime unterzeichnete eine Unterlassungserklärung und ver-pflichtet sich, die Klauseln weder zu verwenden noch weiterzuempfehlen.
Auch Anwälte im Visier – Kanzlei muss Empfehlungen stoppen
Brisant: Auf den Mietverträgen fand sich der Hinweis © ENGINDENIZ Rechtsanwälte. Deshalb nahm die AK auch die Kanzlei ins rechtliche Visier – mit Erfolg. Nach einem Vergleich sagt die Kanzlei zu, die beanstandeten Vertragsmuster nicht mehr zu empfehlen. Das gilt vor allem für Wohnungen, bei denen das Mietrechtsgesetz (MRG) nur teilweise gilt, etwa neu errichtete Dachgeschoßwohnungen oder Gebäude ohne Fördermittel. Damit endet eine Praxis, die viele Mieter in rechtliche Unsicherheit brachte.
Wo die Klauseln besonders gefährlich waren
Die gekippten Formulierungen betrafen laut AK unter anderem:
- unklare oder unzulässige Betriebskostenregelungen
- übermäßige Instandhaltungspflichten für Mieter:innen
- versteckte Zusatzkosten
- unpräzise Definitionen bei laufenden Zahlungen
Gerade in Mietverträgen, die nur teilweise dem MRG unterliegen, können solche Klauseln schnell zu finanziellen Nachteilen führen.
AK warnt: „Vorsicht bei Verträgen außerhalb des MRG!“
Die AK betont, dass das Mietrechtsgesetz bei vielen neueren oder speziell errichteten Wohnungen nur eingeschränkt gilt. Begriffe wie „Betriebskosten“ sind dann nicht gesetzlich definiert – und genau das nutzten manche Vermieter aus. Die Empfehlung der AK ist klar: Mietvertrag immer prüfen lassen, besonders wenn das MRG nur teilweise oder gar nicht gilt.
Beratung für Betroffene: So kommen Mieter zu Hilfe
Alle AK-Mitglieder können sich kostenlos beraten lassen – telefonisch, persönlich oder online. Die AK-Wohnrechtsberatung ist von Montag bis Freitag erreichbar und hilft bei Vertragsprüfung, Streitfällen und unklaren Klauseln.