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/ ©Fotomontage Canva
Das Bild auf 5min.at zeigt Mülltonnen und eine Hand, die Geldscheine hält.
Die geplanten finanziellen Kürzungen der Wiener Mindestsicherung treffen eine besonders verletzliche Gruppe: Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen, die dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Wien kürzt Mindestsicherung: Schwerbehinderte verlieren bis zu 3.000 €

Eine Gesetzesnovelle zur Wiener Mindestsicherung sorgt für Aufregung: Menschen mit Behinderungen sollen künftig deutlich weniger Geld erhalten – trotz steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten.

von Andrea Lautmann
2 Minuten Lesezeit(372 Wörter)
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Die geplanten Kürzungen der Wiener Mindestsicherung treffen eine besonders verletzliche Gruppe: Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen, die dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen sind. Laut VertretungsNetz leben viele bereits jetzt ohne finanziellen Spielraum. Umso größer ist der Unmut, dass die Novelle per Initiativantrag eingebracht wurde – und schon morgen im Landtag beschlossen werden soll. Kritische Analysen seien offenkundig nicht gewünscht, heißt es seitens der Organisation.

Verstoß gegen zentrale Prinzipien der UN-Behindertenkonvention

Die schnelle Beschlussfassung sorgt zusätzlich für Empörung, weil Menschen mit Be-hinderungen und ihre Interessenvertretungen nicht eingebunden wurden. Damit werde gegen zentrale Prinzipien der UN-Behindertenkonvention verstoßen. Anregungen und Ver-besserungen könnten so gar nicht erst einfließen, warnt VertretungsNetz-Geschäftsführerin Gerlinde Heim.

Bis zu 3.000 Euro pro Jahr weniger

Besonders schwer wiegen die geplanten Einschnitte bei den Sonderzahlungen. Diese sollen in Wien künftig halbiert werden – obwohl sie bisher für dringend notwendige Ausgaben wie Reparaturen oder medizinische Leistungen unersetzlich waren. Für viele Mindestsicherungs-bezieher bedeutet das Einschnitte von bis zu 3.000 Euro jährlich.

Neue Verteilung: Weniger für Lebensunterhalt, weniger für Wohnen

Zusätzlich soll die Berechnung der Mindestsicherung geändert werden: Der Wohnanteil steigt von 13,5 Prozent auf 25 Prozent, wodurch sich der Selbstbehalt erhöht und die Mietbeihilfe sinkt. Gleichzeitig bleibt weniger Geld für den täglichen Lebensunterhalt – etwa für Lebens-mittel, Energie, Kleidung oder soziale Teilhabe. Damit stehen Betroffenen künftig nur noch 75 Prozent des Grundbetrags für das tägliche Leben zur Verfügung, statt bisher 86,5 Prozent.

Beispiel zeigt massive Auswirkungen

Das Beispiel einer 67-jährigen Frau macht die Folgen sichtbar: Ihre Mietbeihilfe würde von 317 Euro auf rund 178 Euro fallen. Auch der monatliche Betrag für den Lebensunterhalt sinkt um fast 140 Euro. Zudem verliert sie eine komplette Sonderzahlung – über 1.200 Euro. Insgesamt verliert die Frau damit 2.889 Euro pro Jahr.

VertretungsNetz: „Wien verabschiedet sich von Solidarität“

Die Organisation warnt, dass die Mindestsicherung einst zur Bekämpfung von Armut ge-schaffen wurde. Mit den aktuellen Änderungen entferne sich die Stadt Wien von diesem Ziel. Menschen, die aufgrund von Behinderungen oder Erkrankungen nicht für sich selbst sorgen können, würden damit noch weiter an den Rand gedrängt.

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