Skip to content
/ ©APA/HELMUT FOHRINGER
Der Häftling soll sich das Leben genommen haben.

Toter Häftling in JA Josefstadt: Gericht lässt Vorwürfe nicht gelten

Im Zusammenhang mit dem Suizid eines 23-jährigen Häftlings im Mai 2025 in der Justizanstalt Josefstadt ist das Wiener Landesgericht für Strafsachen Vorwürfen entgegengetreten.

von Nadia Alina Gressl Bild auf 5min.at zeigt Nadia Alina Gressl
2 Minuten Lesezeit(283 Wörter)

Ein junger Häftling soll sich in der JA das Leben genommen haben. Jetzt wird von möglichen Missständen gesprochen, die zu Vorwürfen gegen die Justiz führen. Wir haben berichtet: „Wir verlangen volle Aufklärung“ – Häftling stirbt in JA Josefstadt. Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte auf APA-Anfrage, dass bereits am Tag nach der Verhängung der U-Haft – konkret am 22. April – ein psychiatrischer Sachverständiger zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit bestellt worden sei. Hintergrund seien Hinweise auf Wahnvorstellungen gewesen, der Mann habe angegeben, Stimmen zu hören. Bei der Begutachtung am 30. April habe er jedoch keine Fragen beantwortet, weshalb vorerst kein Gutachten erstellt werden konnte.

Keine Anzeichen für Suizid?

Bei der Haftverhandlung am 5. Mai habe die mittlerweile mandatierte Wahlverteidigerin die Verlängerung der U-Haft akzeptiert. „Sie hat einen Rechtsmittelverzicht abgegeben“, so Salzborn. Nach dem „Suizid“ am 10. Mai – der 23-Jährige wurde tot in seinem Bett aufgefunden – habe der Sachverständige zudem festgehalten, es habe bei der Begutachtung „keine Anzeichen für einen Suizid“ gegeben.

Seit September 2025 wird ermittelt

Indes fordern die Grünen volle Aufklärung. Die frühere Justizministerin Alma Zadić erklärte: „Wieder ist ein psychisch Erkrankter im Strafvollzug gestorben. Das ist dramatisch, der Umgang mit psychischen Erkrankungen muss sich dringend verbessern.“ Sollten Warnungen ignoriert worden sein, „dann müssen alle Alarmzeichen läuten“. Das Bundesministerium für Justiz betonte, das Thema Suizidprävention habe „höchste Priorität“. Ob ein schuldhaftes oder rechtswidriges Verhalten vorliege, sei Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und werde intern geprüft. Seit September 2025 ermittelt die Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen fahrlässiger Tötung gegen unbekannte Täter.

Du brauchst Hilfe?

(S E R V I C E – Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

(APA/RED; 18.02.2026)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 18.02.2026 um 19:32 Uhr aktualisiert
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes