VKI stoppt mutmaßlichen Drahtzieher hinter Parkplatz-Abzocke
In Sachen Parkplatzabzocke gibt es einen weiteren Erfolg für Konsumenten: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist erfolgreich gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher hinter mehreren Abmahngesellschaften vorgegangen.
Im Auftrag des Sozialministeriums kämpft der VKI seit Jahren mit Unterlassungsklagen gegen sogenannte „Parkplatzabzocker“. Dabei geht es um Besitzstörungsabmahnungen gegen Autofahrer, die oft wegen kleiner Verstöße ausgesprochen wurden – verbunden mit hohen Zahlungsforderungen. Gleichzeitig unterstützt der VKI Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen, so in einer aktuellen Aussendung. Besonders im Fokus stand eine Liegenschaft in der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 in Wien. Von dort sollen in den vergangenen Jahren zahlreiche Abmahnungen ausgegangen sein. Trotz bereits erfolgreicher Klagen gegen einzelne Gesellschaften wurde das Geschäftsmodell unter wechselnden Firmen fortgeführt – darunter die Franz Eduard Madras Gasse 5-7 Projektentwicklung GmbH, die D-22 Construction GmbH und die PV22 GmbH, heißt es.
Vergleich mit mutmaßlichem Drahtzieher
Nun hat der VKI auch den mutmaßlichen Drahtzieher hinter diesen Gesellschaften, Michael N., geklagt – mit Erfolg. Im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs verpflichtet sich Michael N., künftig jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen. Zudem darf er sich nicht mehr an schikanöser Rechtsausübung im Zusammenhang mit Besitzstörungen beteiligen. „Mit diesem Vergleich setzen wir ein deutliches Zeichen gegen missbräuchliche Abmahnmodelle und die Kapitalisierung von Besitzstörungsansprüchen. Verbraucher:innen dürfen nicht durch systematisch überhöhte Forderungen unter Druck gesetzt werden“, betont Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.