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/ ©Kat Jayne / Pexels
Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist eine Frau, die ihre Hände vor dem Gesicht hat und scheinbar traurig ist. Die Szenerie ist in schwarz-weiß dargestellt.
Der 31-Jährige steht im Verdacht eine 17-Jährige mit einem Messer bedroht und sie vergewaltigt zu haben.

Wien: 31-Jähriger soll Jugendliche verfolgt und vergewaltigt haben

Ein 31-Jähriger muss sich wegen zweier schwerer Straftaten gegen Frauen verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die mutmaßliche Vergewaltigung einer 17-Jährige in ihrer Wohnung sowie ein Überfall auf eine Joggerin.

von Leema Mohsenzada-Slaje Auf dem Foto auf www.5min.at sieht man Leema Mohsenzada-Slaje.
4 Minuten Lesezeit(770 Wörter)

Am Wiener Landesgericht wird am Dienstag ein Prozess fortgesetzt, der aufgrund der Schwere der Vorwürfe und der belastenden Details besondere Aufmerksamkeit auf sich zieht. Angeklagt ist ein 31-jähriger Lehramtsstudent, dem die Justiz vorwirft, im Sommer 2025 innerhalb weniger Monate zwei Frauen angegriffen zu haben. Im Zentrum steht dabei der Vorwurf, er habe eine 17-Jährige zunächst verfolgt, später in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Darüber hinaus soll er auch eine Joggerin attackiert und versucht haben, sich an ihr zu vergehen.

Jugendliche soll bis nach Hause verfolgt worden sein

Laut Anklage soll der Mann am 6. August 2025 erstmals gezielt auf die damals 17-Jährige aufmerksam geworden sein. Die junge Frau war in Wien-Meidling unterwegs, als sie von einer Straßenbahnstation bis zu ihrer Wohnadresse verfolgt, worden sein soll. Unmittelbar vor der Wohnung habe der Beschuldigte dann ein Klappmesser gezogen, ging aber wieder.  Am 10. August soll der 31-Jährige zur Wohnung der Jugendlichen zurückgekehrt sein. Dort habe er sich Zutritt verschafft und die 17-Jährige mit einem Messer bedroht. Im Verfahren geht es um den Vorwurf, dass er massiven Druck ausgeübt, das Opfer eingeschüchtert und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Laut Anklage habe er der Jugendlichen gedroht, sie umzubringen, falls sie seinen Anweisungen nicht Folge leiste. Nach der mutmaßlichen Tat soll er geflüchtet sein, so aus einem Bericht der Heute.

Tatverdächtiger stalkte Opfer

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Ermittler, dass es nach dem Vorfall nicht bei dieser einen Begegnung geblieben sein soll. Einige Tage später soll der Angeklagte die Jugendliche erneut auf der Straße angesprochen und sie nach der Uhrzeit gefragt haben. Für das Opfer muss diese Situation besonders verstörend gewesen sein, denn laut den bisherigen Darstellungen erkannte sie den Mann wieder und verständigte umgehend die Polizei. Kurz darauf kam es zu seiner Festnahme. Im Prozess wird dieser spätere Kontakt nicht nur als Teil des Tatgeschehens betrachtet, sondern auch als möglicher Hinweis auf das Verhalten und die Motivation des Beschuldigten. Nach Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen könnte gerade diese neuerliche Annäherung eine zusätzliche Form der Demütigung dargestellt haben. Das Gericht befasst sich daher nicht nur mit dem eigentlichen Tatablauf, sondern auch mit der Frage, wie der Angeklagte agierte und welche Gefahr möglicherweise weiterhin von ihm ausgeht.

Zweiter schwerer Vorwurf: Angriff auf Joggerin

Neben dem Fall der 17-Jährigen geht es in dem Verfahren auch um einen weiteren Vorwurf, der sich bereits am 26. Mai 2025 in Wien-Liesing ereignet haben soll. Damals soll der 31-Jährige am Abend eine Joggerin entlang des Liesingbachs von hinten attackiert haben. Die Frau soll zu Boden gebracht worden sein, nachdem der Mann sie plötzlich gepackt und festgehalten hatte. Laut Anklage versuchte er auch in diesem Fall, sie zu vergewaltigen. Die Joggerin konnte sich den bisherigen Informationen zufolge jedoch mit Gegenwehr zur Wehr setzen. Sie schrie, trat nach dem Angreifer und zwang ihn dadurch letztlich zur Flucht.

Sachverständiger sieht schwere sexuelle Störung

Besonderes Gewicht hat im Verfahren das psychiatrische Gutachten, das bereits beim vorherigen Verhandlungstermin Thema war. Der Sachverständige Peter Hofmann beschrieb beim Prozess eine schwerwiegende sexuelle Störung des Angeklagten. Demnach habe der 31-Jährige seit seiner Jugend Vergewaltigungsfantasien in Bezug auf junge Mädchen entwickelt. Zugleich wurde festgehalten, dass der Mann aus fachlicher Sicht zwar zurechnungsfähig sei, also das Unrecht seiner Taten erkennen könne, gleichzeitig aber eine erhebliche Gefährlichkeit vorliegen dürfte. Nach Einschätzung des Experten handle der Angeklagte empathielos und ohne Rücksicht auf die Folgen für seine Opfer. Im Raum steht deshalb auch die Empfehlung, ihn in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen. Das Gericht muss sich damit nicht nur mit der strafrechtlichen Schuldfrage auseinandersetzen, sondern auch mit der Frage, wie hoch das Risiko weiterer schwerer Straftaten einzuschätzen ist.

Aussage der 17-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Befragung der Jugendlichen erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, was bei derartigen Verfahren dem Schutz des Opfers dient. Dabei geht es auch um die Folgen der mutmaßlichen Tat, denn im Prozess soll geklärt werden, ob die 17-Jährige infolge des Erlebten an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Sollte das gerichtsfest festgestellt werden, könnte dies rechtlich als schwere Körperverletzung gewertet werden. Für das Strafmaß hätte das erhebliche Bedeutung. In diesem Fall könnte sich der Strafrahmen deutlich erhöhen. Dem 31-Jährigen drohen dann bis zu 15 Jahre Haft. Noch am Dienstag wird mit einer Entscheidung gerechnet. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den 31-Jährigen die Unschuldsvermutung.

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