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Ein Bild auf 5min.at zeigt einen Park in Wien.
Wer in Wien einen Baum fällen möchte, muss Ersatzbäume pflanzen.

Wien: Baumschutz-Gesetz bringt 12 Millionen für Umwelt

Das Baumschutz-Gesetz bringt der Stadt Wien Rekordeinnahmen. Genauer gesagt über zwölf Millionen Euro. Grund für den starken Anstieg ist eine Gesetzesverschärfung.

von Julia Resl Das Foto auf www.5min.at zeigt Julia Resl, Online Redakteurin.
2 Minuten Lesezeit(265 Wörter)
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Bäume fällen ohne Ersatzpflanzungen wurde durch das neue Baumschutz-Gesetz, das seit 2024 gilt, um Einiges teurer. Möchte man in Wien einen Baum fällen, muss man Ersatzbäume pflanzen. Dabei gilt: Ein Jungbaum pro angefangenen 15 Zentimeter Stammumfang des gefällten Baumes. Alternativ dazu kann man eine Ausgleichsabgabe zahlen. Und diese hat es in sich.

5.000 Euro pro nicht gepflanztem Ersatzbaum

5.000 Euro sind pro nicht gepflanztem Ersatzbaum fällig. Vor dem Gesetz waren es „lediglich“ 1000 Euro. Beantragt wurden im letzten Jahr insgesamt 11.257 Baumfällungen. Mehr als zwei Drittel davon wurden von der Stadt bewilligt, 11.913 Ersatzpflanzungen angeordnet. In rund 2.400 Fällen mussten die Betroffenen Ausgleichsabgeben bezahlen, anstatt neu zu pflanzen.

Einnahmen dienen dem Umweltschutz

Mit dem Gesetz stieg die Zahl der Ersatzpflanzungen deutlich. Früher kaufte man sich im Schnitt von jeder dritten Ersatzpflanzung frei, jetzt nur mehr von etwa jeder fünften. Die Einnahmen dienen dem Umweltschutz, also zum Beispiel für das Pflanzen neuer Bäume im Stadtgebiet und für die Baumpflege.

Wien hat das strengste Baumschutzgesetz Europas

Wien hat eines der strengsten Baumschutzgesetze Europas. Etwa 500.000 Bäume stehen außerhalb der Wälder in Wien Etwa die Hälfte der Fläche besteht aus Grünraum. Zudem gibt es regelmäßig Aufforstungsmaßnahmen. Um einen Baum fällen zu dürfen, braucht man in Wien eine behördliche Bewilligung, zumindest, sobald der Baum einen Stammumfang von 40 Zentimetern hat. Das gilt ebenso für Privatgründe. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Obstbäume, Wälder im Sinne der forstrechtlichen Bestimmungen und etwa Gärtnereien.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 02.05.2026 um 19:09 Uhr aktualisiert
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