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/ ©APA/GEORG HOCHMUTH
Foto auf 5min.at zeigt das Wiener Landesgericht.
Teilverurteilungen im Strafprozess gegen Ex-Geheimdienstmitarbeiter.

Schuldsprüche im Fall Egisto Ott: Urteil im Geschworenenprozess gefallen

Im Strafverfahren gegen Egisto Ott und einen Mitangeklagten hat das Geschworenengericht Schuldsprüche gefällt. Teile der Anklage führten zu Verurteilungen, in anderen Punkten gab es Freisprüche. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(453 Wörter)
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Der Erstangeklagte Egisto Ott wurde von den Geschworenen in mehreren wesentlichen Punkten der Anklage für schuldig befunden. Dazu zählen unter anderem der Missbrauch der Amtsgewalt, der verbotene Nachrichtendienst zum Nachteil der Republik Österreich sowie Bestechungsdelikte, Veruntreuung, die Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat. In einzelnen Anklageaspekten, darunter Betrug, Datenbeschädigung sowie ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, erfolgte hingegen ein Freispruch. Zudem wurden beim Erstangeklagten Vermögenswerte in Höhe von rund 56.000 Euro für verfallen erklärt. Zivilrechtliche Ansprüche der Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Zweitangeklagter erhält bedingte Freiheitsstrafe

Auch der zweite Angeklagte, ein Polizeibeamter, wurde von den Geschworenen schuldig gesprochen. Ihm wurden unter anderem Amtsmissbrauch sowie die Verletzung des Amtsgeheimnisses und weitere Delikte vorgeworfen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, wobei diese Strafe unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Bei der Strafbemessung berücksichtigte das Gericht ausdrücklich die lange Dauer des Verfahrens, die strafmildernd einfloss.

Umfangreiches Verfahren mit zahlreichen Verhandlungstagen

Das Verfahren erstreckte sich über mehrere Monate. Seit dem 22. Jänner 2026 fanden insgesamt 13 Verhandlungstage statt. Dabei wurden mehr als 40 Zeuginnen und Zeugen befragt, das Protokoll umfasst laut Gericht knapp 800 Seiten. Nach mehrstündiger Beratung verkündeten die Geschworenen ab 18 Uhr ihren Wahrspruch. Im Gerichtssaal mussten zuvor sämtliche an sie gerichteten Fragen nochmals vollständig verlesen werden, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Da der Vorwurf des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil der Republik in die Zuständigkeit des Geschworenengerichts fällt, entschied die Laienjury gemeinsam über alle Anklagepunkte. Eine ausführliche Begründung der Entscheidung erfolgt in solchen Verfahren nicht, stattdessen wird auf den Wahrspruch verwiesen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Noch im Gerichtssaal meldete Egisto Ott Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung an. Der Zweitangeklagte sowie die Staatsanwaltschaft gaben zunächst keine Erklärung ab. Innerhalb von drei Tagen besteht für die Staatsanwaltschaft ebenfalls die Möglichkeit, Rechtsmittel einzubringen. Damit könnte der Fall entweder vor dem Obersten Gerichtshof oder dem Oberlandesgericht Wien weiterverhandelt werden.

ÖVP kritisiert FPÖ wegen Ott-Kontakten

Nach dem nicht rechtskräftigen Urteil im Fall Egisto Ott meldet sich nun die ÖVP mit scharfer Kritik an der FPÖ zu Wort. Generalsekretär Nico Marchetti betont, der Fall zeige, dass Netzwerke fremder Mächte in Österreich konsequent verfolgt würden. Gleichzeitig warf er der FPÖ fehlende Einsicht und mangelnde Verantwortungsübernahme vor. Marchetti verwies dabei auf frühere Kontakte zwischen Ott und mehreren FPÖ-Politikern, darunter Hans-Jörg Jenewein und Christian Hafenecker. Auch FPÖ-Chef Herbert Kickl geriet ins Visier der Kritik. Laut Marchetti müsse Österreich angesichts möglicher russischer Einflussnahme weiterhin wachsam bleiben.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 20.05.2026 um 20:13 Uhr aktualisiert
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