Staatsanwaltschaft Wien klagt syrische Militärs wegen Folter an
Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen einen ehemaligen syrischen Brigadegeneral und einen Oberleutnant erhoben. Ihnen werden systematische Folter und schwerste Misshandlungen vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine Anklage wegen völkerrechtlich relevanter Verbrechen eingebracht. Im Zentrum des Verfahrens stehen zwei ehemalige hochrangige Akteure des syrischen Machtapparats: Der Erstangeklagte, ein Brigadegeneral und Leiter einer staatlichen Geheimdienstabteilung, sowie der Zweitangeklagte, ein Oberleutnant und Leiter der kriminalpolizeilichen Ermittlungsabteilung.
Verschleppt, gequält…
Laut dem offiziellen Anklagetenor wird den Männern zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen April 2011 und März 2013 auf Anordnung der syrischen Zentralregierung gehandelt zu haben. Das explizite Ziel war demnach die gewaltsame Niederschlagung der zivilen Protestbewegung gegen das Regime von Baschar al-Assad. Zu diesem Zweck wurden Demonstranten systematisch verschleppt, in Haftanstalten interniert und unter grausamen Bedingungen gequält, heißt es. Die Anklageschrift listet die Schicksale von namentlich geschützten Zeugen und weiteren Häftlingen auf. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Misshandlungen in ihrer Leitungsfunktion teils direkt angeordnet, im täglichen Dienstbetrieb vorsätzlich geduldet oder in manchen Fällen sogar selbst ausgeführt zu haben.
Die Vorwürfe umfassen unter anderem:
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- Gefangene wurden laut Staatsanwaltschaft stundenlang mit Fäusten, Militärstiefeln, Holzstöcken, Gewehrkolben und Elektrokabeln traktiert. Einem Zeugen wurden bei einem Tritt ins Gesicht zwei Schneidezähne ausgeschlagen, ein anderer erlitt einen verschobenen Nasenbeinbruch und erbrach eine Woche lang Blut.
- Der Tenor beschreibt den Einsatz berüchtigter Foltermethoden wie den „fliegenden Teppich“ (ein Gestell, auf dem Opfer fixiert werden) oder das Aufhängen an den Handgelenken an der Decke über 24 Stunden hinweg. Zudem wurden Gefangene mit kochendem Wasser verbrüht, mit eiskaltem Wasser überschüttet und mit Elektroschocks an empfindlichen Körperteilen wie den Nieren, Kniekehlen oder Oberschenkeln gefoltert. Ein Opfer wurde nackt zwei Tage lang in eine extrem enge Zelle (0,5 x 0,5 Meter) eingesperrt, bis es schwere Unterkühlungen erlitt, heißt es.
- Den Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2012 die geschlechtliche Nötigung eines damals erst 18-jährigen Häftlings zugelassen zu haben. Dem Opfer wurden von Wachebeamten unter schweren Erniedrigungen Schläge auf die Geschlechtsorgane versetzt und Gegenstände in den Analbereich gestoßen, so laut Tenor. Zudem wurden Gefangene mit der Vergewaltigung ihrer Schwestern oder der Verhaftung ihrer Ehefrauen und Kinder bedroht. Viele Opfer tragen bis heute schwere Traumata wie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) davon, so weiter.
Anklage wegen Folter und geschlechtlicher Nötigung
Dem ehemaligen Brigadegeneral werden eine Vielzahl an Vergehen der schweren Körperverletzung, Verbrechen der schweren Nötigung, geschlechtliche Nötigung sowie das Verbrechen der Folter zur Last gelegt, so die Staatsanwaltschaft Wien. Dem Oberleutnant werden idente Delikte sowie schwere Körperverletzungen unter Ausnutzung seiner Befehlsmacht vorgeworfen. Beide Männer sollen nun in Wien nach den Strafsätzen des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) zur Rechenschaft gezogen werden. Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Es sind drei Verhandlungstage angesetzt: Montag, 1. Juni, Dienstag, 2. Juni und Mittwoch, 3. Juni.