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/ ©Montage: Canva
auf dem bild von 5min.at sieht man eine taube und ein gewehr.
Mit einem Gewehr soll ein Ex-Soldat im 15. Bezirk in Wien eine Taube erschossen haben. Ein Nachbar soll die Tat beobachtet haben.

Wiener soll Taube vom Balkon erschossen haben: 8 Monate Haft

Weil er eine Taube von seinem Balkon aus erschossen haben soll, ist ein 55-jähriger Wiener am Mittwoch vor dem Landesgericht wegen Tierquälerei und unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

von Julia Resl Das Foto auf 5 Minuten zeigt die Redakteurin Julia Resl.
2 Minuten Lesezeit(297 Wörter)
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Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil sah es das Gericht am Mittwoch, den 3. Juni 2026 als erwiesen an, dass der Mann am 24. April 2026 in einer Wohnhausanlage in Wien-Fünfhaus mit einer Langwaffe gezielt auf eine auf einem Vordach sitzende Taube schoss und das Tier dabei tötete. Eine unbedingte Geldstrafe von 1.080 Euro wurde ebenfalls verhängt. Die Ermittlungen führten anschließend zu einem Einsatz der Wega in seiner Wohnung.

Nachbar rauchte Zigarette aus dem Fenster, beobachtete die Tat

Ein anderer Bewohner des Hauses stand gerade am Fenster, um eine Zigarette zu rauchen und beobachtete dabei die Szene. Er habe laut Medienberichten einen Knall gehört, danach sei die Taube abgestürzt. Das tote Tier sei danach im Innenhof aufgefunden worden.

WEGA stürmte Wohnung des vorbestraften Mannes

Daraufhin durchsuchten Einsatzkräfte der WEGA die Wohnung des mutmaßlichen Schützen. Dabei stellten sie ein Gewehr sowie 68 Schuss Munition sicher. Der Mann, der bereits zweimal vorbestraft ist, besaß die Waffe trotz eines gegen ihn bestehenden Waffenverbots.

Angeklagter bestritt die Tötung der Taube

Der 55-jährige Wiener bestritt die Tat auch vor Gericht. Das Gewehr habe er laut eigenen Aussagen von seinem Onkel aus Polen bekommen. Veterinärmedizinische Untersuchung habe es keine gegeben. Die Richterin zweifelte allerdings nicht daran, dass der Mann die Tat begangen hat. „Ich bin überzeugt, dass Sie diese Taube erschossen haben“, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Zeuge habe einen „durchweg glaubwürdigen“ Eindruck hinterlassen, zudem gebe es keinerlei Anhaltspunkte, seine Aussagen infrage zu stellen. Nach Auffassung des Gerichts war der Tatbestand damit eindeutig erfüllt.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 55-Jährige beantragte Bedenkzeit, während die Staatsanwaltschaft zunächst keine Stellungnahme abgab.

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