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/ ©Montage: Canva
auf dem bild von 5min.at sieht man ein klappmesser.
Laut Staatsanwaltschaft habe sich das Mädchen in einem inneren Dilemma befunden, bei dem sie dachte, sie müsse entweder eine fremde Person töten oder sich selbst das Leben nehmen.

14-Jährige ermordet Pensionistin mit Klappmesser: Acht Jahre Haft

Das Urteil am Wiener Straflandesgericht am heutigen 17. Juni: Acht Jahre Haft und Einweisung für jene 14-Jährige, die Ende Februar eine Pensionistin mit 80 Messerstichen getötet hat.

von Julia Resl Das Foto auf 5 Minuten zeigt die Redakteurin Julia Resl.
2 Minuten Lesezeit(438 Wörter)
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Wegen des Mordes an einer Pensionistin am Wiener Friedhof Baumgarten (14. Bezirk) wurde eine 14-Jährige am Mittwoch am Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt. Da die Jugendliche die Tat am 23. Februar aufgrund von Tötungsfantasien beging, ordnete das Gericht zudem die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an. Das Mädchen hatte mit einem Klappmesser mehrfach auf die ihr unbekannte 64-Jährige eingestochen. Das Opfer erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen.

„Entschuldige mich, was ich der Frau angetan habe“

„Ich entschuldige mich, was ich der Frau angetan habe“, sagte die 14-Jährige vor der Mittwoch im Gerichtssaal vor der Urteilsverkündung. „Ich bereue es sehr, ein Leben genommen zu haben.“ Trotz mildernder Umstände – darunter ein Geständnis, die Unbescholtenheit der 14-Jährigen und Medikamenteneinfluss zur Tatzeit – fiel das Urteil hoch aus. Die Richterin begründete die Strafe im oberen Bereich mit dem „besonders verwerflichen Motiv“: Das Opfer sei eine völlig ahnungslose Person gewesen, die sich in Sicherheit gewogen habe.

Pensionistin führte Überlebenskampf

Der Gerichtsmediziner Christoph Reisinger beschrieb die Tat als „regelrechten Überlebenskampf“ des Opfers. Die Seniorin erlitt über 50 Stich- und Schnittwunden an Kopf und Hals sowie tiefe Verletzungen an Schulter und Oberarm. Zahlreiche Schnitte an Händen und Unterarmen zeugen von verzweifelten Abwehrversuchen. Todesursache waren laut dem Gutachter der immense Blutverlust und das Ersticken durch in die Lunge eingetretenes Blut (Blutaspiration).

Jugendliche hat bereits seit Kindheit an psychische Probleme

Seit ihrem neunten Lebensjahr leidet die 14-Jährige an psychischen Problemen. Laut ihrer Anwältin Astrid Wagner war die Tat ein „Hilferuf“. Der Teenager lebte zum Tatzeitpunkt in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung. Die psychische Ausnahmesituation der Angeklagten wurde durch den Staatsanwalt verdeutlicht: Die Medikamente hatten ihre Handlungsfähigkeit beeinträchtigt. Sie habe sich in einem inneren Dilemma befunden, bei dem sie dachte, sie müsse entweder eine fremde Person töten oder sich selbst das Leben nehmen. Um die Privatsphäre der Jugendlichen bei den sensiblen medizinischen Details zu schützen, wurde die Öffentlichkeit für die Erörterung des Gutachtens der Psychiaterin Claudia Maria Kier ausgeschlossen.

Im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten untergebracht

Die Beschuldigte ist derzeit im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten untergebracht. Nach der Tat stellte die Polizei das Handy des Mädchens, blutverschmierte Kleidung und ein Taschenmesser sicher, bei dem es sich mutmaßlich um die Tatwaffe handelt. Bei der anschließenden Befragung durch das Landeskriminalamt zeigte sich die Wienerin geständig. Nach Angaben der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) war die Jugendliche zuvor polizeilich völlig unbescholten. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie die Pensionistin zufällig als Opfer ausgewählt hatte.

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