Tod nach Zahn-OP: Technischer Defekt soll Frau das Leben gekostet haben
Der Tod einer 55-jährigen Wienerin nach einer Zahnbehandlung beschäftigt nun das Gericht. Während die Anklage dem Arzt grob fahrlässige Tötung vorwirft, sieht dieser die Ursache in einem Versagen der Technik.
Nach dem Tod einer 55-jährigen Wienerin im Zuge einer Zahnbehandlung im Oktober 2024 muss sich ein Anästhesist seit Dienstag (7. Juli) vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt grob fahrlässige Tötung vor. Er selbst bestreitet die Vorwürfe und spricht von einem technischen Defekt während der Narkose, der für die Tragödie verantwortlich gewesen sein soll.
Patientin starb nach Komplikationen
Doch was ist an jenem schicksalshaften Tag passiert? Die 55-Jährige hatte sich in einer Zahnarztpraxis einer aufwendigen Kieferoperation unterziehen wollen. Wegen ihrer Angst vor dem mehrstündigen Eingriff entschied sie sich für eine Vollnarkose. Nach Darstellung der Anklage kam es dabei durch das Vorgehen des Arztes zu einem Kreislaufstillstand und einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Die Frau wurde zwar in ein Krankenhaus gebracht, starb jedoch einige Tage später an Herz-Kreislauf-Versagen.
Arzt spricht von Defekt an Narkosegerät
Der angeklagte Anästhesist schilderte vor Gericht einen anderen Ablauf, wie aus einem ORF-Bericht hervorgeht. Er habe die Narkose nach allen medizinischen Standards vorbereitet. Allerdings habe die Narkosemaschine bei einem Funktionstest nicht ordnungsgemäß gearbeitet. Daraufhin sei auf eine manuelle Beatmung umgestellt worden. In dieser Situation soll der Beatmungsbeutel abgerissen sein. Als sich der Zustand der Patientin verschlechterte, habe er sie intubiert und sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen, als sich der Zustand durch die Intubation nicht besserte. Nach seinen Angaben sei die Reanimation erfolgreich gewesen. Als die Frau ins Krankenhaus gebracht worden sei, habe sie noch gelebt und sei nicht hirntot gewesen.
Verteidigung sieht keine eindeutige Ursache
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass das Vorgehen des Anästhesisten letztlich zum Tod der Patientin führte. Die Verteidigung widerspricht. Es gebe keinen eindeutigen Beweis dafür, dass das Handeln des Arztes tatsächlich ursächlich für den späteren Tod der Frau gewesen sei. Diese Kausalität sei für eine Verurteilung aber erforderlich.
Beatmungsbeutel wurde entsorgt
Für Diskussion sorgte vor Gericht auch ein wichtiges Beweismittel. Der Beatmungsbeutel, der laut dem Angeklagten während des Eingriffs gerissen sein soll, wurde einen Tag nach dem Vorfall entsorgt. Ein Mitarbeiter der Zahnarztpraxis erklärte als Zeuge, dies sei der übliche Ablauf gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe niemand gewusst, dass die Patientin ihre Komplikationen nicht überleben würde.
Arzt zog bereits Konsequenzen
Der Anästhesist sprach den Angehörigen der Verstorbenen im Gerichtssaal sein Mitgefühl aus. Der Vorfall tue ihm „furchtbar leid“, sagte er laut ORF. Nach den Ereignissen habe er außerdem Konsequenzen gezogen: Vollnarkosen in Zahnarztpraxen führe er mittlerweile nicht mehr durch. Solche Eingriffe übernehme er nur noch in entsprechend ausgestatteten Kliniken, wo im Ernstfall zusätzliches Fachpersonal zur Verfügung steht. Ein Urteil gibt es nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag jedenfalls nicht. Die Verhandlung wurde vertagt, weil noch weitere Beweise aufgenommen werden sollen. Ein neuer Verhandlungstermin steht derzeit noch nicht fest. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.