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/ ©LPD Wien
Foto auf 5min.at zeigt einen E-Scooter.
Bei einer E-Scooter-Schwerpunktaktion in der Wiener Donaustadt zog die Polizei mehrere auffällige Fahrzeuge aus dem Verkehr.

Schwerpunktaktion in Wien: E-Scooter mit bis zu 56 km/h erwischt

Bei einer Schwerpunktaktion in der Wiener Donaustadt nahm die Polizei E-Scooter genau unter die Lupe. Sechs Fahrzeuge überschritten die erlaubten 25 km/h deutlich - der höchste gemessene Wert lag bei 56 km/h.

von Julia Waldhauser Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
1 Minute Lesezeit(217 Wörter)
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Von 28. auf 29. August führte das Stadtpolizeikommando Donaustadt gemeinsam mit der Polizeiinspektion Langobardenstraße eine Schwerpunktaktion im gesamten 22. Bezirk durch. Im Mittelpunkt standen E-Scooter. Die Beamten setzten dabei auch ein Rollentest-Gerät ein. Damit sollten technisch manipulierte E-Scooter und E-Bikes erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden.

Bis zu 56 km/h

Bei sechs kontrollierten E-Scootern zeigte sich, dass sie schneller als die zulässige Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h fahren konnten. Die gemessenen Werte lagen zwischen 36 und 56 km/h. Damit waren alle sechs Fahrzeuge deutlich schneller als erlaubt. Entsprechende Anzeigen waren die Folge.

Vorführung verweigert

Bei einem weiteren Punkt der Kontrolle fiel ein E-Scooter-Lenker wegen Symptomen einer möglichen Suchtgiftbeeinträchtigung auf. In weiterer Folge sollte er einem Amtsarzt vorgeführt werden. Der Lenker verweigerte diese Vorführung allerdings. Auch dieser Vorfall wurde im Zuge der Schwerpunktaktion festgestellt.

Weitere Verstöße

Die Polizei stellte außerdem weitere verwaltungsrechtliche Übertretungen fest. Dazu gehörte unter anderem das Lenken ohne gültige Lenkberechtigung. Zudem wurde ein mangelhaftes Kraftfahrzeug kontrolliert. In diesem Fall hoben die Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro ein. Die Wiener Polizei kündigte an, derartige Schwerpunktkontrollen auch künftig fortzusetzen, um die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu erhöhen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.08.2026 um 11:35 Uhr aktualisiert
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