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/ ©LPD Wien
Auf dem Bild ist ein Radschlüssel zu sehen.
Nach dem schweren Angriff in Wien musste ein 24-Jähriger mit Verdacht auf einen Schädelbruch ins Krankenhaus gebracht und operiert werden. Ein 30-Jähriger wurde festgenommen.

Massenstreit mit rund 20 Personen: 24-Jähriger landet im OP

Eine Auseinandersetzung zwischen rund 20 Personen eskalierte in der Nacht auf Sonntag in Wien völlig. Ein 30-Jähriger soll dabei einen Kontrahenten mit einem Radkreuzschlüssel schwer verletzt haben.

von Carolina Jakubovic
1 Minute Lesezeit(239 Wörter)
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In der Nacht auf Sonntag kam es in der Rotenhofgasse in Wien-Favoriten zu einer folgenschweren Auseinandersetzung. Gegen 3.45 Uhr gerieten laut Polizei aus bislang unbekannter Ursache rund 20 Personen miteinander in Streit. Im Zuge der Auseinandersetzung soll ein 30-jähriger Mann zu einem geparkten Auto gegangen sein. Aus dessen Kofferraum soll er einen Radkreuzschlüssel geholt haben und anschließend zu einem 24-jährigen Kontrahenten zurückgekehrt sein.

Schlag gegen den Kopf

Dann soll der 30-Jährige dem jüngeren Mann mit dem Radkreuzschlüssel heftig gegen den Kopf geschlagen haben. Der 24-Jährige verlor laut Polizei das Bewusstsein und stürzte auf den Gehsteig. Zeugen beobachteten den Vorfall und alarmierten die Polizei. Der schwer verletzte Mann wurde währenddessen von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch versorgt. Mit Verdacht auf einen Schädelbruch wurde er in den Schockraum eines Krankenhauses gebracht. Dort musste der 24-Jährige operiert werden.

Tatverdächtiger in Auto festgenommen

Aufgrund von Hinweisen konnten Polizisten den mutmaßlichen Angreifer kurze Zeit später ausfindig machen. Der 30-Jährige wurde in einem geparkten Pkw in der Nähe des Tatortes festgenommen. Bei seiner Einvernahme verweigerte der Tatverdächtige laut Polizei die Aussage. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde er anschließend in eine Justizanstalt gebracht. Warum die Auseinandersetzung eskalierte und welches Motiv hinter dem mutmaßlichen Angriff stand, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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