„Mit 60 einfach aussortiert“: Buchhalterin erkämpft 15.000 Euro Entschädigung
Nach Jahrzehnten im Betrieb sollte eine 60-jährige Wiener Buchhalterin fliegend ersetzt werden. Doch statt die ungerechtfertigte Entlassung hinzunehmen, zog sie mit der Arbeiterkammer vor Gericht und erstritt 15.000 Euro.
Jahrzehntelang war die erfahrene Buchhalterin in Wien eine verlässliche Stütze des Betriebs. Kurz nach ihrem 60. Geburtstag wurde sie jedoch systematisch isoliert: Die Geschäftsführung entzog ihr ohne Begründung ihre Kernaufgaben und übertrug diese auf jüngere Teammitglieder. Als sie das Gespräch suchte, um sich gegen diese Benachteiligung zu wehren, erhielt sie die Kündigung.
Das ließ die Betroffene nicht auf sich sitzen
Die Betroffene wehrte sich und schaltete die Arbeiterkammer Wien ein. Die Rechtsexpertinnen und -experten fochten die Kündigung vor dem Arbeits- und Sozialgericht wegen eines verpönten Motivs sowie massiver Sozialwidrigkeit an. Mit Erfolg: Der Arbeitgeber lenkte vor Gericht ein, woraufhin das Verfahren mit einem Vergleich über 15.000 Euro endete.
„Es ist inakzeptabel, wie hier mit einer langjährigen Mitarbeiterin umgegangen wurde“, betont Ines Stilling, Leiterin des AK Sozialbereichs. „Statt wertvolles Know-how und jahrzehntelange Loyalität zu schätzen, drängen Betriebe ältere Beschäftigte oft systematisch an den Rand, um sie kurz vor der Pension loszuwerden. Wer das Pensionsalter am Reißbrett nach oben schraubt, während ältere Beschäftigte längst vor der Pension aus dem Erwerbsleben gedrängt werden, betreibt reine Augenauswischerei.“ Ines Stilling, Leiterin des AK Sozialbereichs
AK: Betriebe müssen in die Pflicht genommen werden
Um ein gesundes Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters zu ermöglichen, sieht die Arbeiterkammer vor allem die Unternehmen in der Pflicht. Sie fordert konkrete Maßnahmen gegen die Diskriminierung Älterer, allen voran ein wirksames Bonus-Malus-System: Betriebe, die ältere Beschäftigte halten, sollen finanziell belohnt, jene mit vorzeitigen Kündigungen hingegen belastet werden. Stilling betont zudem, dass das aktuelle Pensionsalter von 65 Jahren ausreicht und der Fokus darauf liegen muss, bestehende Arbeitsplätze bis zum Vorruhestand gesund und sicher zu gestalten, statt über spätere Stichtage zu diskutieren.