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/ ©Fotomontage: Canva
Symbolfoto
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine Frau und ein Bad.
Eine Wiener Pensionistin hat überraschend dann doch eine Absage bekommen.

Mit Notgroschen: Pensionistin baut Bad um – dann wartet böse Überraschung

Volksanwältin Gaby Schwarz zeigt sich in einer Aussendung "fassungslos und mega wütend". Grund dafür ist der Umgang mit einer Wiener Pensionistin, die ihr Bad um 14.000 Euro umgebaut hat - mit ihrem Notgroschen.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(427 Wörter)
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Frau R. hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil ihr eine angeblich zugesagte Förderung für einen behindertengerechten Bad-Umbau im Nachhinein verweigert wurde. Aber alles zurück auf Anfang. Warum war der Bad-Umbau überhaupt notwendig?

Sohn hat Hirntumor, Pensionistin will Bad behindertengerecht machen

Im Frühjahr 2025 hat die Pensionistin erfahren, dass ihr Sohn einen Hirntumor hat, mit dem Lähmungserscheinungen einhergehen. Also beschloss sie, das Bad behindertengerecht umzubauen, um ihm in den letzten Monaten einen weitgehend eigenständigen Lebensalltag zu ermöglichen. Dazu sei gesagt, dass behindertengerechte Umbauten von der Stadt Wien mit bis zu 70 Prozent gefördert werden. Bei einem Besichtigungstermin hätte ihr eine Mitarbeiterin der MA50 auch zugesagt, dass der Bau gefördert werde und man schon vor Erledigung des Antrags mit den Arbeiten beginnen könne.

Sohn verstirbt, dann kommt Absage von Magistrat

Die Wienerin startete daraufhin den Bad-Umbau und verwendete für die Kosten in Höhe von 14.000 Euro ihren Notgroschen, berichtet die Volksanwältin. Anfang August 2025 reichte sie dann den Antrag auf Förderung mit der Abschlussrechnung ein. Ihr Sohn war bereits im Jänner 2026 verstorben. Für April war dann ein weiterer Besuch seitens des Magistrats auf der Tagesordnung gestanden – zur Abnahme der Bauarbeiten. Doch zu diesem ist es nicht gekommen. Davor trudelte nämlich ein Schreiben mit der Ablehnung der Förderung gemäß „Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung“ ein. Die Maßnahme sei vor Antragsstellung durchgeführt worden und der Antrag nicht spätestens einen Monat nach Beauftragung erfolgt. Die Voraussetzungen für eine Förderung seien demnach nicht gegeben, heißt es in der Begründung.

Volksanwältin: Ich bin unfassbar entsetzt darüber, wie…“

Für Volksanwältin Gaby Schwarz unverständlich: „Ich bin unfassbar entsetzt darüber, wie die Stadt Wien mit Menschen umgeht. Fakt ist, dass eine Mitarbeiterin des Magistrats Frau R. die Förderung zugesagt und geraten hat, mit den Bauarbeiten schon vor Antragstellung zu beginnen.“ Und selbst nach der ihr zugesandten Information für die „Förderung barrierefreier Maßnahmen“ könne der Antrag vor oder nach dem Umbau gestellt werden. Ein Hinweis auf die „Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung“ hätte gänzlich gefehlt. Für Schwarz ist klar: „Frau R. hat alles richtig gemacht.“ Die Informationen, die sie bekommen hat, seien jedoch „fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich“ gewesen. Die Volksanwältin fordert nun „Schadenersatz, ohne Wenn und Aber“. Denn, so Schwarz abschließend: „Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf das, was ihnen vom Magistrat gesagt wird, verlassen können.“

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