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Wirtschaft - Villach
Die Frist endet am 31. Juli 2016
Die Frist endet am 31. Juli 2016 © Picture-Factory-fotolia.com

Für deine neue Schutzausrüstung:

So sicherst du dir 60 Euro Zuschuss!

Villach Stadt und Land/ Arnoldstein – Die schweren Regen- und Schneefälle des Frühjahrs haben in Teilen Kärntens zu großen Mengen an Schadholz geführt, welches nun aufgearbeitet werden muss.

 1 Minuten Lesezeit (220 Wörter)

Da diese Arbeit aber Gefahren birgt, ist es wichtig, sich entsprechend auszurüsten und zu schützen. Durch einen Zuschuss zum Ankauf von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) leistet die SVB den betroffenen Betrieben Hilfe.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses ist, dass sich der Betrieb, der von diesen Schäden betroffen ist, in Kärnten befindet. Eine Förderung wird einmal pro Betrieb an den/die bei der SVB unfallversicherte/n Betriebsführer/in gewährt. Ausgenommen von dieser Aktion sind Versicherte, die bereits 2015 einen Zuschuss zum Ankauf von PSA erhalten haben. Als persönliche Schutzausrüstung gelten Schutzhelm, Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forstsicherheitsschuhwerk und Forstschnittschutzhandschuhe. Der Zuschuss beträgt 60 Euro, wenn die Rechnung für die PSA auf mindestens 110 Euro lautet.

Achtung: Nur bis 31. Juli 2016

Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 1. April 2016 (frühester Termin des Ankaufs der PSA) bis 31. Juli 2016. In diesem Zeitraum müssen die Originalrechnung der PSA, eine Bestätigung der Gemeinde oder der Bauernkammer über das Vorliegen eines Schadens durch Schneebruch sowie die persönlichen Daten (Vor-, Zuname, Adresse, Versicherungsnummer, IBAN) an die SVB gesendet werden, wobei das Datum des Poststempels gilt (Einsendeschluss 31. Juli 2016). Das entsprechende Formular für die Bestätigung ist online abrufbar. Zum Formular.

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