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Wirtschaft - Villach
Jedes Taxi darf Fahrgäste dort aufnehmen, wo sich der Hauptsitz befindet
Jedes Taxi darf Fahrgäste dort aufnehmen, wo sich der Hauptsitz befindet © KULMER FOTO

Illegale Taxis sollen so verhindert werden

Eigene Kennzeichen für Taxis

Villach – Ab 1. August 2016 müssen nach der Landesbetriebsordnung alle Taxis Nummerntafeln mit den Buchstaben "TX" haben.

 1 Minuten Lesezeit (204 Wörter) | Änderung am 03.08.2016 - 14.19 Uhr

Wunsch der Taxiunternehmen

Es sei Wunsch der Taxifahrer selbst gewesen – so der ORF Kärnten – denn nun können sich 460 Taxifahrerunternehmen in Kärnten nicht mehr in die Quere kommen, jedes Gebiet sei genau festgelegt. Das heißt, ein Taxifahrer darf seine Fahrgäste beispielsweise von Klagenfurt nach Villach bringen, darf sie jedoch nicht von Villach wieder mitnehmen, wenn diese nicht vorbestellt sind. Die Rückfahrt ist demnach leer – es soll eine tarifliche Entschädigung für solche Fahrten geben.

Für Taxis mit Klagenfurter Kennzeichen, welche an einem Standplatz in Villach stehen, betragen die Strafen 100 Euro aufwärts. Diese Verordnung heißt auch, dass ab sofort Taxifahrer ohne Bewilligung nichts mehr dazu verdienen können.

Neue Kennzeichen

Diese Regelung tritt ab Montag, 1. August 2016, in Kraft. Nach der Landesbetriebsordnung müssen nun alle Taxis gelbe “Taxi”-Tafeln am Dach und Nummerntafeln mit den letzten beiden Buchstaben „TX“ besitzen, weiters soll ein Hinweis auf die Anschnallpflicht vorhanden sein.

Taxis aus Villach und Klagenfurt müssen mit Taxameter im Inneren die Kosten anzeigen. Außerhalb dieser zwei Städte soll die freie Tarifvereinbarung gelten. Vor dem Einsteigen in das Taxi solle man die Kosten mit dem Fahrer ausmachen.