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Leben - Villach
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Das BMI informiert

Cybermobbing: digitale Gewalt

Villach – Eine Welt ohne PC und Smartphone ist für viele Menschen kaum mehr vorstellbar. Diese technischen Hilfsmittel sind allgegenwärtig. Sie können den Alltag und die Kommunikation erleichtern, aber den Opfern von Cybermobbing auch das Leben zur Hölle machen. Das Bundeskriminalamt hat Tipps zur Vermeidung dieser Form der Gewalt erstellt.

 3 Minuten Lesezeit (465 Wörter)

Mobbing, also das absichtliche Ausgrenzen und systematische Bloßstellen, Belästigen und Erniedrigen von Personen, ist kein neues Phänomen. Wenn dies über einen länger anhaltenden Zeitraum im Internet, meist über soziale Netzwerke oder per Handy über Messenger, stattfindet, wird das als Cybermobbing bezeichnet.

Cybermobbing, eine Sonderform des Mobbings

Beim Cybermobbing können die Täter rund um die Uhr aktiv sein und ihre Aktivitäten erfordern keinen direkten Kontakt zum Opfer. Mit nur einem Klick können Beleidigungen, Gerüchte oder peinliche Fotos sehr einfach einem großen Personenkreis zugänglich gemacht werden. Umfang und Auswirkungen der Veröffentlichungen zum Nachteil des Opfers sind weder zu steuern noch sind sie überschaubar. Da das Internet nichts vergisst, also selbst gelöschte Inhalte immer wieder auftauchen können, ist es möglich, dass das Opfer selbst nach einer Beendigung des Konfliktes mit dem Täter immer wieder mit den Veröffentlichungen konfrontiert wird. Dazu kommt noch, dass das Internet die Hemmschwelle für Mobbingaktivitäten zu senken scheint. Viele Kinder und Jugendliche lassen sich in der scheinbar anonymen virtuellen Welt eher darauf ein andere Menschen zu mobben. Dabei gibt es einen fließenden Übergang von “Spaß” oder “Neckereien” bis hin zur Gewaltausübung im Sinne von Mobbing.

Rechtliches

Seit 1. Jänner 2016 ist Cybermobbing strafbar und im § 107c Strafgesetzbuch “Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems” festgeschrieben. Es können aber auch andere Tatbestände des Strafgesetzbuches, wie Stalking, üble Nachrede, die Beleidigung oder die Verleumdung erfüllt werden. Auch das Recht am eigenen Bild, das im § 78 Urheberrechtsgesetz geregelt ist, verbietet die Veröffentlichung von Bildern, die die darauf abgebildeten Personen bloßstellen oder herabsetzen.

Tipps der Kriminalprävention:

  • Seien Sie stets vorsichtig welche Angaben Sie im Internet machen, im speziellen bei ihren persönlichen Daten. Schützen Sie Ihre Privatsphäre.
  • Blockieren Sie Personen, die Sie belästigen. Nutzen Sie dazu die Möglichkeiten, die die meisten Websites und sozialen Netzwerke anbieten.
  • Reagieren Sie nicht auf belästigende oder beleidigende Nachrichten. Zum einen erfüllen Sie so nur das Ziel der Absenderin bzw. des Absenders. Zum anderen verschlimmern Sie dadurch in der Regel das Mobbing.
  • Sichern Sie diese unangenehmen Nachrichten, Fotos oder Chats, damit Sie für die Polizei einen Beweis für das Mobbing haben.
  • Sprechen Sie offen mit Personen Ihres Vertrauens über Ihr Problem oder kontaktieren Sie Beratungsstellen.
  • Wenn Sie mitbekommen, dass jemand in Ihrem Umfeld ein Opfer von Cybermobbing geworden ist, zeigen Sie dieser Person, dass sie nicht alleine ist indem Sie sie unterstützen.

Für Schulen bietet die Kriminalprävention das Präventionsprogramm “Click & Check” an, in dem unter anderem das Thema Cybermobbing behandelt wird. Dieses Präventionsangebot ist für Schülerinnen und Schüler, Lehrende und Eltern in ganz Österreich ausgerichtet.