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Leben - Villach
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Schutzstatus wird überdacht

Wolf, Bär und Luchs zum Abschuss freigeben?

Villach – Am Donnerstag und Freitag dieser Woche fand die Landesagrarreferentenkonferenz in Graz statt. Ein wesentlicher Punkt auf der Tagesordnung ist die Herabsetzung des Schutzstatus für Großraumwild wie Bär, Wolf und Luchs. Auslöser ist der Grüne Bericht zur Lage der Landwirtschaft, in dem die sogenannte §7-Kommission die Empfehlung abgibt, dass Wölfe im Alpenraum ganzjährig bejagt werden sollen und dass die Länder ihre Jagdgesetze dementsprechend abändern sollen.

 4 Minuten Lesezeit (559 Wörter) | Änderung am 02.10.2016 - 15.52 Uhr

„Der Grund für diese Empfehlung ist klar: Ansiedelungen von Bär, Wolf und Luchs sorgen für massive Konflikte mit der Landwirtschaft, der Almwirtschaft, mit Siedlungsräumen und dem Tourismus. Entscheidend an dieser Empfehlung ist, dass alle Sozialpartner sich dafür ausgesprochen haben“, teilte am Donnerstag Agrar- und Tourismuslandesrat Christian Benger mit.

Petition zur Herabsetzung des Schutzstatus

Zuvor entstand bereits die Petition sämtlicher Almwirtschaftsverbände von Österreich, der Schweiz, Frankreich, Bayern, Slowenien und Südtirol im Zuge der internationalen Alpwirtschaftstagung 2016 in Slowenien im Juni. Die Verbände fordern die Herabsetzung des Schutzstatus von Großraubwild in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Möglichkeit einer Regulierung der Populationen durch den Menschen. „Die verständliche Forderung der Almwirtschaftsorganisationen, den Schutzstatus herabzusetzen und die Möglichkeit einer Regulierung der Populationen durch den Menschen, muss diskutiert werden dürfen. Wir alle leben von Bewirtschaftung und Wirtschaft. Unterschutz-Stellungen gut und schön, aber unser Leben hat sich gegenüber vor 200 Jahren verändert und damit auch die Nutzung des Kultur- und Naturraumes“, fasste Benger zusammen.

Vorfall in Nötsch

Auf Grund strenger Artenschutzgesetze (FFH-Richtlinie) und aktiver Wiederansiedelungsprojekte sind im Alpenraum immer mehr Bestände von Bär, Wolf und Luchs zu finden. Immerhin handle es sich laut Benger bei besagten Tieren um Großraubwild, immer wiederkehrende Vorfälle gerissener Tiere oder sogar Konflikte mit Menschen seien ein Beleg dafür, dass der Schutzstatus bzw. die Rückkehr von Bär, Wolf und Luchs nicht unbedenklich ist. So sei laut Benger nicht der gesamte Alpenbogen dazu geeignet, flächendeckend Wolfspopulationen aufzunehmen. „Es müssen in Zukunft zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft, zum Schutz der Existenzen und zum Schutz der Erholungssuchenden großraubtier-freie Zonen eingeführt werden“, unterstützt Benger die Forderung der Almwirtschaftsvereine.

Im September riss ein Braunbär in Nötsch im Gailtal mehrere Schafe, darunter auch einen 140 Kilogramm schweren Widder. „Der Bär hat auf einer Koppel, die sich knapp 50 Meter von einer Wohnsiedlung befindet zugeschlagen“, berichtete damals der zuständige Hegeringleiter Ferdinand Tarmann im Telefonat mit 5 Minuten Villach.

“Das will auch kein Natufreund”

Die Almwirtschaft sei Existenzgrundlage für die Bauern im gesamten Alpenraum und sie ist Tourismus- und Freizeitfaktor. Kein Landwirt wolle seine Tiere mehr auf Almen auftreiben, wenn er um die Bedrohung durch das Großraubwild weiß. Dabei gehe es nicht alleine um den Schaden oder die Entschädigungen. „Der Wolf tötet nicht nur aus Hunger. Der Wolf tötet wie der Fuchs im Hühnerstall. Hier reden wir von Verrecken der Tiere. Das will kein Bauer, das kann auch kein Natur- oder Tierschützer wollen“, so Benger.

Schutzmaßnahmen nicht zufriedenstellend

Es haben Versuche mit aufwändigen Schutzmaßnahmen bis dato keine zufriedenstellenden Ergebnisse geliefert. Dazu zählen Einzäunungen, Nachtpferche oder dauerhafte Behirtungen sowie der Einsatz von Herdenschutzhunden. „Auch diese Maßnahmen sind nicht konfliktfrei, wenn ich an Wanderer und Herden-Schutzhunde denke. Zumal die Kosten und der Aufwand ohne entsprechende Wirkung zu hoch sind“, erläuterte Benger. Ein Pilotprojekt in Kärnten auf einer Alm mit einem Hirten und einem Hund in einer Saison koste laut Benger 14.000 Euro.

I N F O §7-Kommission: Vom Landwirtschaftsminister eingerichtet – Mitglieder sind Vertreter aller Sozialpartner und Vertreter aller Parteien – Die Kommission wirkt bei der Erstellung des Grünen Berichtes der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raumes mit und gibt Empfehlungen an den Landwirtschaftsminister ab.

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