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Nicht gern gesehen, aber manchmal durchaus nützlich. Die Radarfalle.
Nicht gern gesehen, aber manchmal durchaus nützlich. Die Radarfalle. © pixabay

Änderung der StVO eröffnet Handlungsspielraum

Gurtenmuffel per Radarfoto überführt

Villach – Aufgrund einer Änderung im Kraftfahrgesetz (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nunmehr die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass das bisher gültige Anhalteerfordernis nicht mehr greift und so auch Verfehlungen auf Radaraufnahmen ausreichen um Verstöße gegen die StVO zu ahnden und zu bestrafen.

 1 Minuten Lesezeit (186 Wörter)

Radarfoto reicht aus

Nun ist es soweit. Seit dem heutigen Tage können Gurtenmuffel und Handynutzer am Steuer auch mittels Radarfoto überführt und gestraft werden. Dieser Fotobeweis gilt sowohl bei der Handynutzung, mangelnder Kindersicherung, dem Transport zu vieler Personen und der Verletzung der Helm- bzw. Gurtpflicht.
Dabei wird nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bestraft, sondern ebenfalls das Tippen von E-Mails, SMS oder sonstigen Nachrichten und das Surfen im Internet während der Fahrt.

Änderung der StVO

Aufgrund einer Änderung im Kraftfahrgesetz (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nunmehr die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass das bisher gültige Anhalteerfordernis nicht mehr greift und so auch Verfehlungen auf Radaraufnahmen ausreichen um Verstöße gegen die StVO zu ahnden und zu bestrafen.

Häufigste Unfallursache

“Die besten Regeln helfen nichts, wenn sie nicht auch kontrolliert werden. Wer mit dem Handy am Ohr in eine Radarfalle tappt, wird ab jetzt zusätzlich bestraft. Damit gehen wir gezielt gegen die häufigste Unfallursache Ablenkung am Steuer vor”, führte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) aus. Auch hier gilt selbstverständlich, dass Unbeteiligte auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

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