fbpx
Region auswählen:
Politik - Villach
Einer der
Einer der "leeren" Strommasten © KK

Bau kann fortgesetzt werden

110-kV-Leitung: Urteil gefallen

Villach/Finkenstein – Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, ob für die 110-kV-Leitung zwischen Villach und Finkenstein eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der Bau der Stromleitung sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Streit.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (88 Wörter) | Änderung am 21.07.2017 - 14.48 Uhr

Die Strommasten zwischen Villach und Finkenstein stehen bereits, nur das Kabel fehlt noch. Kurz vor Fertigstellung der Konstruktion legten die Gemeinden Villach und Finkenstein Einspruch gegen einen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Man wollte eine Umweltverträgltichkeitsprüfung erwirken. In erster Instanz wurde das Ersuchen bereits abgelehnt. Danach gingen die Gemeinden in Revision.

Aktuelle Entscheidung

Doch geändert hat das nichts. Der Verwaltungsgerichtshof entschied erneut, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die 110-kV-Leitung nötig sei. Der Bau der Leitung kann fortgeführt werden.

Zum vollständigen Urteil