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Nach OGH-Urteil:

Raiffeisenbanken müssen Negativzinsen zurückzahlen

Klagenfurt/Villach – Bereits in mehreren Verfahren hatte der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass Banken bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen. Manche Banken kündigten daraufhin an, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Raiffeisen hingegen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Nun liegt auch dieses Urteil des OGH vor.

 1 Minuten Lesezeit (192 Wörter)

Der VKI stellte bereits im Juni für Konsumentinnen und Konsumenten einen Musterbrief bereit, mit dem sie ihre Banken auffordern konnten, die Zinsen richtigzustellen. Dieser Musterbrief wurde bereits mehrere tausend Male heruntergeladen. Manche Banken hatten daraufhin angekündigt, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben.

Urteil für Raiffeisenbanken

Vor allem Raiffeisenbanken reagierten auf den VKI-Musterbrief mit der Ansage, auf die noch ausständige Entscheidung im Verfahren gegen die Raiffeisenbank Bodensee warten zu wollen. Nun liegt für dieses Verfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führte, auch das Urteil vor. Darin wurde bestätigt, dass es ist nicht rechtskonform ist, wenn der Zinsindikator einseitig bei null Prozent „eingefroren“ bzw. ein Mindestzinssatz in Höhe des vereinbarten Aufschlages verrechnet wird.

VKI stellt Forderung an die Banken

Der VKI stellt daher an die Raiffeisen und an die anderen betroffenen Banken zwei Forderungen: Die in der Vergangenheit zu viel verrechneten Zinsen sollen den Konsumenten gutgeschrieben werden und die Banken sollen den Zinssatz richtigstellen. Weigern sich betreffende Banken weiterhin, wird der VKI die geschädigten Konsumenten unterstützen, zu ihrem Recht zu kommen.

Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at