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Aktuell - Klagenfurt
© KK

Führte ein Fehler zum Tod eines 44-Jährigen?

Gutachten zum tödlichen Bootsunfall

Maria Wörth – Anfang Juni waren fünf Männer mit einem Boot am Wörthersee unterwegs. Der Ausflug nahm ein tragisches Ende, ein 44-Jähriger kam ums Leben. Mitte August wurde von der Staatsanwaltschaft die Todesursache bekanntgegeben. Die Zeitschrift "News" zitiert nun exklusiv aus dem Endgutachten.

 2 Minuten Lesezeit (273 Wörter)

Der 44-jährige Unternehmer aus Niederösterreich erlag laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Klagenfurt massivsten Schädel- und Weichteilverletzungen. Er wurde wohl von der Schiffsschraube getroffen. Über den genauen Unfallhergang gibt es sehr unterschiedliche Aussagen. Zeugen am Ufer wollen gesehen haben, dass eine Person nach mehreren scharfen Kurven über Board ging. Danach soll beim Boot der Rückwärtsgang eingelegt worden sein. Das wäre eigentlich verboten. Ein tödlicher Fehler?

Unterschiedliche Aussagen

Der alkoholisierte Unfalllenker behauptet hingegen, das spätere Todesopfer hätte ihm ins Lenkrad gegriffen. Der Zeitschrift “News” liegt eigenen Angaben zufolge das Endgutachten vor. Im “News”-Bericht steht, “diese Variante [sei] nicht haltbar”. Ein Griff ins Lenkrad sei für den tödlich verunglückten Mann demnach laut Gutachten “praktisch nicht möglich” gewesen. Das Gutachten räumt noch mit einigen weiteren Unklarheiten auf. Somit sei der Lenker des Bootes nicht selbst ins Wasser gefallen, wie er behauptete. Ebenso wäre das Unfallopfer nicht sofort nach dem Hinausfallen von der Schiffsschraube getroffen und damit getötet worden – dies sei “unmöglich” gewesen.

Gutachten: Lenker hat Rückwärtsgang eingelegt

“Die Ersteller der Expertise gehen davon aus, dass das Unfallopfer erst aus dem Boot gefallen ist, und dann jemand den Rückwärtsgang eingelegt hat”, schreibt “News”. Der Anwalt des Unfalllenkers äußerte sich gegenüber der Zeitschrift, dass “die bisher eingeholten Gutachten aus Verteidigungssicht noch kein plausibles und schlüssiges Bild zum tatsächlichen Unfallhergang” ergeben würden.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung wird also noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Ergebnisse des Gutachtens finden Sie in der aktuellen Ausgabe von News 39/17.