fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Villach
Kurzmeldung
SYMBOLFOTO © 5min.at

40 bis 50 Liter pro Quadratmeter

Starkregen erwartet

Villach Stadt und Land – Von Sonntagnachmittag an regnet es im Bezirk kräftig. Bis Montagnachmittag kommen in Summe 40 bis 50 Liter pro Quadratmeter zusammen. Auch bis weit in die Woche hinein ist Regen möglich. Betroffen sind die südwestlichen Gemeinden inklusive Villach-Stadt. Die Schneefallgrenze sinkt von anfänglich 2000m in der Nacht auf Montag auf unter 1000m ab, immer öfter kann es sogar bis in tiefe Lagen schneien. Bitte achten sie auf Eisbildung auf den Straßen oder Gehwegen.

 4 Minuten Lesezeit (567 Wörter) | Änderung am 05.11.2017 - 08.53 Uhr

Allgemeiner Ausblick

Am Vormittag ist es stark bewölkt bei Temperaturen zwischen 6 und 17 Grad. Nachmittags erreichen die Temperaturen um die 18 Grad, und am Abend Regen bei 11 bis 13 Grad. Heute Nacht sinken die Temperaturen auf 7 bis 11 Grad.

Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz “bei winterlichen Verhältnissen”. Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.

Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!

Was besagt die Winterreifen-Pflicht?

Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?

Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift “M+S” (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: “MS”, “M.S.”, “M/S”, “M&S” oder “M-S”) vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.

Beachten Sie mögliche Auswirkungen:

  • An Bächen und kleinen Flüssen Gefahr von großflächigen Überflutungen; Seen können über die Ufer treten; bei länger andauernden Regenfällen steigt auch an größeren Flüssen die Hochwassergefahr.
  • Erdrutsche und Murenabgänge möglich.
  • Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr möglich.
  • Unterführungen können volllaufen, hohe Aquaplaning-Gefahr, im Straßenverkehr teils erhebliche Sichtbehinderungen.
  • In Hochwasserregionen können Keller und Straßen überflutet werden.
  • Steigender Grundwasserspiegel.
  • Unbefestigte Wege können unbefahrbar werden.

Es handelt sich hierbei um mögliche Auswirkungen, die von Wetterlage zu Wetterlage variieren können.

Empfohlene Schutzmaßnahmen:

Achten Sie darauf, ob Wasser in Ihren Keller eindringt und bringen Sie gegebenenfalls Gegenstände in Sicherheit.

  • Stellen Sie sich auf Verspätungen von Bus und Bahn ein.
  • Parken Sie Ihr Auto nicht in überschwemmungsgefährdeten Regionen.
  • Bei Autofahrten: stellen Sie sich auf Umleitungen aufgrund von Absperrungen ein; fahren Sie vorsichtig und seien Sie gefasst auf mögliche Behinderungen auf der Straße (Muren, Geröll, Pfützen, etc.).
  • Bei Aquaplaning-Gefahr Lenkrad fest umgreifen und keine plötzlichen Beschleunigungs- und Bremsmanöver.
  • Achten Sie auf Warnungen der Hochwassermeldezentralen.
  • Halten Sie Dachrinnen und Gullis möglichst von Laub und Geäst frei.
  • Schalten Sie nass gewordene Elektrogeräte nicht an; wenn sie eingeschaltet sind, nicht berühren.
Schlagwörter: