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Leben - Klagenfurt
Wohnungslosentagesstätte ,,Eggerheim“
Wohnungslosentagesstätte ,,Eggerheim“ © 5min.at

Kältetelefon

Caritas startet Winterhilfe für Obdachlose

Klagenfurt – Am 1. Dezember geht das Kältetelefon unter 0676/89 85 27 90 20 in Kärnten in Betrieb. "Wenn Sie jemanden hilflos am Straßenrand liegen sehen, dann rufen Sie doch bitte die Hotline an", so Caritas Kärnten.

 4 Minuten Lesezeit (579 Wörter)

Obdachlosen, die tagein, tagaus auf der Straße leben und unter der eisigen Kälte bitter leiden, will die Caritas Kärnten helfen. ,,Für Menschen, die im Freien schlafen, wird das Leben in der kalten Jahreszeit zum täglichen Kampf. Niemand soll auf Kärntens Straßen erfrieren“, sagt Caritasdirektor Josef Marketz. Die Hilfsorganisation bündelt daher sämtliche Kräfte und nimmt ihr Kältetelefon mit 1. Dezember 2017 wieder in Betrieb.

Kältetelefon

Es ist unter 0676/89 85 27 90 20 sieben Tage die Woche von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens bis Ende März erreichbar. ,,Wir bitten alle Kärntnerinnen und Kärntner, die unkompliziert helfen wollen, die Nummer des Kältetelefons ins Handy einzuspeichern und uns anzurufen“, so Katrin Starc. Sie ist als Leiterin der Wohnungslosentagesstätte ,,Eggerheim“ für das Kältetelefon zuständig und wird von einem multiprofessionellen Team aus MitarbeiterInnen der Sozialberatung und der Wohnungslosentagesstätte unterstützt.

So funktioniert das Kältetelefon

Um Kälteopfern in ganz Kärnten helfen zu können, hat sich die Caritas mit Städten, Gemeinden, Polizei, Samariterbund Kärnten und PfarrCaritas vernetzt. ,,Geht bei unserem Kältetelefon ein Anruf ein, dann beraten wir die Hilfesuchenden telefonisch, rücken gegebenenfalls in Klagenfurt selbst zur Hilfe aus oder schließen uns mit unseren Kooperationspartnern in Wolfsberg, Spittal und Villach kurz“, so Starc.

Ein Anruf kann eine echte Überlebenshilfe sein. Starc: ,,Denn obdachlose Menschen  werden dann – sofern von ihnen gewollt –  in ein Notquartier gebracht oder zumindest mit warmer Kleidung und winterfesten Schlafsäcken versorgt und über andere Hilfsangebote beraten.“ Nach wie vor aber gelte: ,,Bei allen medizinischen Notfällen muss die Rettung unter 144 verständigt werden.“

Helft mit!

Damit die Caritas helfen kann, bittet sie um Sachspenden, wie winterfeste Schlafsäcke, Isomatten, warme Decken und Wintersocken. Sie können von Montag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr in der Caritas-Wohnungslosentagesstätte ,,Eggerheim“ in der Kaufmanngasse 6 in Klagenfurt abgegeben werden. Im ,,Eggerheim“ der Caritas finden Obdachlose tagsüber Aufnahme. Dort werden sie täglich von 8 bis 18 Uhr betreut, erhalten warme Mahlzeiten, können sich duschen und soziale Kontakte pflegen.

Neben Sach- werden auch Geldspenden dringend benötigt

Die Kärntner Sparkasse
IBAN AT40 2070 6000 0000 5587
Spendenzweck: Kältetelefon

Rechtliche Situation

„Passanten, die bei niedrigen Temperaturen einen im Freien schlafenden Menschen sehen, müssen abwägen, ob Hilfe benötigt wird. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände an“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG. Anders sieht es aus, wenn jemand an ungewöhnlichen Plätzen liegt, etwa im Aufzug, vor Geschäftsräumlichkeiten oder in einem Bank-Foyer. „In ungewöhnlichen Situationen ist genaueres Hinschauen ein Muss. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob jemand im Schlafsack am Boden liegt oder in normaler Straßenbekleidung vorgefunden wird. Im Zweifel sollte versucht werden, die Person anzusprechen und zu fragen, ob sie Hilfe benötigt“, so Loinger.

„Unterlassene Hilfeleistung“ ist im Strafgesetzbuch geregelt. „Wer bewusst wegschaut ist somit strafbar“, erklärt Loinger. „Wer bei einem Unglücksfall, bei Gefahr oder Not nicht erforderliche Hilfe leistet, muss mit einer Geldstrafe oder bei schwerwiegenden Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.“ Es fällt keine Strafe an, wenn die Hilfeleistung nicht zumutbar ist. Das könnte sein, weil man sich selbst in Gefahr begibt oder andere wichtige Interessen entgegenstehen. „Der bloße Ekelfaktor ist aber kein Grund, die Hilfeleistung zu unterlassen“, so Loinger. Anders verhält es sich dann, wenn das vermeintliche Opfer Hilfe aggressiv zurückweist oder gar mit Körperverletzung droht und randaliert.