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Verurteilt

Ex-Hypo-Vorstand und Anwalt “sollen sitzen gehen”

Klagenfurt – Die beiden Ex-Hypo Mitarbeiter, Vorstand Günter Striedinger und Anwalt Gerhard Kucher, wurden gestern, Mittwoch den 6. Dezember 2017, des schweren Betrugs für schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 2 Minuten Lesezeit (264 Wörter) | Änderung am 07.12.2017 - 08.50 Uhr

Für den Schöffensenat und Richter Uwe Dumpelnik war es klar, dass die beiden Angeklagten sich unrechtmäßig bereichert haben und so der Hypo Alpe Adria einen Schaden von 750.000 Euro zugefügt haben.

Das wird den Angeklagten vorgeworfen

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen eine Scheinfirma gegründet zu haben um der Hypo über diese ein Beratungshonorar, für den Erwerb eines Bürogebäudes, in Rechnung stellen zu können. Die Firma, namens PE AG, soll dazu gedient haben der Hypo ein Beratungshonorar in der Höhe von 750.000 Euro zu verrechnen. Die “Leistung” stand im Zusammenhang mit dem Erwerb einer maroden bosnischen Bank. Kucher habe die Rechnung ausgestellt und Striedinger soll beim Aufsichtsrat der Hypo-Bank eine nachträgliche Zahlungsgenehmigung beantragt haben. Schlussendlich ließ der Hypo Liechtenstein Vorstand den Betrag überweisen.

Staatsanwalt wollte Verurteilung

Für Staatsanwalt Liensberger wurde durch das Verfahren klar, dass es sich bei der betreffenden Honorarnote um eine reine Scheinrechnung gehandelt hat. Das Geld sei in die Taschen der Angeklagte geflossen, da sich keine Zeugen für eine tatsächliche Erbringung der verrechneten Leistung, finden ließen. Die Anwälte plädierten auf Freispruch, mit der Begründung, dass die PE AG im Firmenbuch eingetragen gewesen sei und es keine Täuschungshandlung und somit auch keine Bereicherung gegeben hätte.

Freiheitsstrafe von acht Monaten

Für die bereits im Jahr 2003 mutmaßlich begangene Straftat wurden die beiden Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 8 Monaten verurteilt. Die beiden Verteidiger melden jedoch Nichtigkeit und Berufung an. Der Staatsanwalt gab bisher keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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