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Die Confida-Steuertipps:

Wie wirken sich Krypto-Währungen im Privatvermögen aus?

Villach – Kryptowährungen sind zurzeit in aller Munde, jedoch gibt es sie bereits seit rund zehn Jahren. Virtuelle Währungen sind noch nicht als offizielle Währungen anerkannt, steuerliche Konsequenzen ergeben sich daraus trotzdem. Steuerexperte und Confida-Chef Mag. Martin Zankl weiß, worauf Sie bei Kryptowährungen im Privatvermögen achten müssen.

 4 Minuten Lesezeit (594 Wörter) | Änderung am 14.02.2018 - 10.20 Uhr

Die Anzahl der Kryptowährungen steigt stetig, mittlerweile zählt coinmarketcap.com bereits 1506 unterschiedliche Währungen. Die bekannteste ist Bitcoin, welche auch in Euros eingetauscht werden kann. Der Tausch ist keine Selbstverständlichkeit, denn viele neuere virtuelle Währungen sind nur digital nutzbar.

Virtuelle Währungen im Privatbereich

„Ob man Krypto-Währungen im Betriebs- oder Privatvermögen hat, ist steuerlich wichtig, da unterschiedliche Aspekte beachtet werden müssen. Im Privatvermögen ist vor allem zwischen zinstragender und keiner zinstragenden Veranlagung zu unterscheiden“, so Mag. Martin Zankl. Bei zinstragenden Veranlagungen stellen virtuelle Währungen Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommenssteuergesetztes dar. Keine zinstragende Veranlagung bedeutet, dass steuerliche Aspekte bei einem Verkauf zum Tragen kommen.

Inwieweit sind Kryptowährungen steuerpflichtig?

Hat man virtuelle Währungen zinstragend veranlagt und steigern diese ihren Wert, dann greift die Einkommenssteuer. „Sobald eine realisierte Wertsteigerung vorliegt, greift grundsätzlich der Einkommensteuersatz in der Höhe von 27,50%“, erläutert Mag. Martin Zankl die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei den nicht zinstragenden Veranlagungen ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung wichtig. „Liegt der Zeitraum unter einem Jahr, dann ist die Veräußerung als Spekulationsgeschäft zu versteuern“, weiß Mag. Martin Zankl. Bei einem unentgeltlichen Erwerb der virtuellen Währungen, beispielsweise durch eine Schenkung, ist der Zeitpunkt der Anschaffung ausschlaggebend. „Natürlich können Kryptowährungen auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten und damit verbundenen Kursen bekommen worden sein, hierbei ist bei einer Veräußerung entweder eine lückenlose Dokumentation vorhanden oder man verwendet die „Fist-In-First-Out-Methode“, so Mag. Martin Zankl. Bei einer detaillierten Dokumentation kann eine beliebige Zuordnung vorgenommen werden, während bei fehlenden Aufzeichnungen die ältesten einer virtuellen Währung zuerst veräußert werden.

Wer hat Bitcoins erfunden und was ist noch wissenswert?

“Das kann ich leider nicht zufriendestellend beantworten, weil das bis zum heutigen Tag noch nicht erwiesen ist. Man geht davon aus, dass Bitcoins von einer Gruppe oder Einzelperson unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto entwickelt wurden. Zuletzt behauptete ein Australier namens Craig Wright, dass er die Kryptowährung erfunden hat. Bestätigt wurde das aber bisher nie”, so Mag. Martin Zankl. Von gesetzlicher Sicht ist für Mag. Martin Zankl noch wichtig: „Umsatzsteuermäßig sieht es so aus, dass der Umtausch von Bitcoins in gesetzliche Zahlungsmittel steuerfrei ist. Gleiches gilt für das Bitcoin-Mining“, so Martin Zankl weiter. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Lieferungen und Leistungen ergibt sich durch den Wert des Bitcoins.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at