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Hinter Räumungsfahrzeugen hinterherzufahren kann an der Geduld der Autofahrer zehren. Doch ist es ratsam, Räumungsstaffeln zu überholen?
Hinter Räumungsfahrzeugen hinterherzufahren kann an der Geduld der Autofahrer zehren. Doch ist es ratsam, Räumungsstaffeln zu überholen? © 5min.at

Tipps zum richtigen Verhalten:

Schneeräumung: Darf ich überholen?

Villach-Klagenfurt – Die großen Schneemengen sorgen oft für Verkehrsbehinderungen oder Verzögerungen. Um diese so selten und kurz wie möglich zu halten, arbeiten Räumungsdienste Tag und Nacht um rutschige Schneefahrbahnen wieder in befahrbahre Straßen zu verwandeln. Doch wie verhalte ich mich als normaler Straßenteilnehmer wenn vor mir eine Räumstaffel fährt? Das weiß, wie ein Video beweist, offenbar nicht jeder.

 5 Minuten Lesezeit (675 Wörter)

Während laufender Schnee-Räumungsarbeiten auf der Autobahn wurde einer unserer Redakteure Zeuge, wie ein PKW vor ihm in Schlangenlinie zwei Räumfahrzeuge überholte. Daraus entstand eine Diskussion in der 5-Minuten-Redaktion, ob dies nun erlaubt sei oder nicht. Um die Sache zu klären haben wir uns dazu die gesetzliche Lage angesehen und mit einem ehemaligen Fahrschullehrer über die riskante Fahrweise des PKW-Fahrers gesprochen.

1.400 Mitarbeiter auf den Straßen unterwegs

420 Winterdienst-LKW und 1.400 Mitarbeiter der ASFINAG sind momentan rund um die Uhr für die Sicherheit der Autofahrer auf Österreichs Straßen unterwegs. Die ASFINAG unterteilt dabei 2.178 Autobahnen- und Schnellstraßen-Kilometer in Österreich in 126 kleinere Räumabschnitte für eine effektive und rasche Räumung. Auf die Frage, ob man Räumfahrzeuge überholen solle, gibt die ASFINAG eine klare Antwort: “Vor der Räumstaffel der ASFINAG ist nicht geräumt – hinter dem ASFINAG-Konvoi ist sicheres Fahren auf geräumter Fahrbahn möglich. Deswegen der Appell, die Räumfahrzeuge nicht zu überholen.” Zwischen den einzelnen Fahrzeugen einer Staffel bilden sich laut ASFINAG außerdem auch oft Schnee-Wülste. Das Überfahren dieser Wülste bedeutet zusätzliche Schleudergefahr.

Abstand halten

Auch der deutsche ADAC rät vor den gefährlichen Überholmanövern ab. Auch wenn der meist langsam fahrende Winterdienst die Autofahrer auf eine harte Geduldsprobe stellt: vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Die Devise heißt daher Platz machen, zurückhaltend fahren und auf keinen Fall durch riskantes Überholen die Arbeit der Schneepflüge behindern. Wer zu nah auffährt, wird mit einer Mischung aus Salz und Schnee bespritzt. Das kann die Windschutzscheibe verschmieren, die Sicht beeinträchtigen und zu erhöhter Unfallgefahr führen.

Das Überholen eines Winterdienstfahrzeugs im Einsatz bringt laut ADAC in der Regel sowieso keinen Zeitvorsprung. Vor dem Schneepflug fährt man nämlich auf ungeräumter Fahrbahn und muss spätestens dann das Tempo wieder drosseln.

Gesetzliche Lage

Laut der Straßenverkehrsordnung ist es grundsätzlich nicht verboten, Fahrzeuge des Straßendienstes zu überholen. Diese müssen jedoch, wenn die Möglichkeit besteht, links überholt werden und es darf im Straßenabschnitt kein generelles Überholverbot herrschen.

§ 15 Abs. 2a StVO

(2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.

Fahrlehrer gibt Auskunft

Wir haben das Video des riskanten Überholmanövers dem ehemaligen Fahrlehrer Erich Risser gezeigt und ihn nach seiner professionellen Meinung gefragt. Auch wenn es theoretisch gesetzlich erlaubt ist, Räumungsfahrzeuge zu überholen, sieht Risser in diesem Video einige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die das Überholmanöver nicht nur gefährlich für den PKW, sondern auch für die Räumungsfahrzeuge macht.

So ist es, laut dem ehemaligen Fahrlehrer, verboten zu Überholen, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt wird:

  • Bei zu wenig Sichtweite
  • Der PKW kann sich nicht gefahrlos wieder einordnen
  • Der PKW erreicht keinen Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h
  • Der PKW gefährdet und/oder behindert andere Verkehrsteilnehmer

“Kein sicheres Überholmanöver”

In dem Fall aus dem Video sieht Risser etliche Punkte, die gegen ein sicheres Überholmanöver sprechen. Zum einen ist der Platz zum Einreihen zwischen den beiden im Einsatz stehenden Räumungsfahrzeugen zu klein. Außerdem kann der zum Überholen notwendige Geschwindigkeitsunteschied von 20 km/h vom PKW nicht konstant gehalten werden, was ihn vor dem Räumungsfahrzeug zum Bremsen zwingt und somit auch, was auch schon der nächste Punkt ist, die Arbeit der Räumungsstaffel behindert.

Laut Risser ist ein sicheres Überholen in diesem Fall nicht möglich und der PKW auf dem Video gefährdet sich und die übrigen Verkehrsteilnehmer. In diesem Fall sei es ratsam, genug Abstand zu der Räumungsstaffel zu halten und hinter ihr herzufahren.

Solltet ihr euch also wiedereinmal auf der Autobahn befinden und einer Räumungsstaffel hinterherfahren, haltet Abstand und erfreut euch der frisch geräumten Fahrbahn.