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Minderjährige Mitfahrer

Rauchen im Auto: 1.000-Strafe droht

Kärnten – Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie mit Mai 2018 wird es nicht geben. Der ÖVP-FPÖ-Initiativantrag, mit dem das nahende Verbot gekippt wird, wurde gestern im Nationalrat besiegelt. Stattdessen gibt es bald saftige Strafen für Autofahrer, die neben ihren Kindern rauchen. Strafen bis 1.000 Euro drohen.

 3 Minuten Lesezeit (411 Wörter)

Die derzeit noch geltende Gastronomieregelung wird beibehalten. Bis zum Ende des Jahres wird aber ein Zigaretten- Verkaufsverbot an Jugendliche unter 18 Jahren eingeführt und der Jugendschutz in Fahrzeugen erhöht.

Strafen bis zu 1.000 Euro drohen

Mit dem Beschluss der ÖVP-FPÖ-Initiative wird es auch nach dem 30. April 2018 Raucherräume in der Gastronomie geben. Die entsprechenden Ausnahmebestimmungen vom Rauchverbot bleiben über den 1. Mai hinaus bestehen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes wird jedoch in nächster Zeit ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige eingeführt. Ebenso wird das Rauchen in Fahrzeugen verboten, wenn sich darin Minderjährige befinden. Ein Autofahrer, der raucht, wenn sich eine Person unter 18 Jahren im Auto befindet, wird ab 1. Mai mit einer Strafe von bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.000 Euro bestraft.

Kritik vom ÖAMTC

Grundsätzlich begrüße der ÖAMTC die Intention, Kinder im Kfz zu schützen, heißt es in einer heutigen Aussendung. In der derzeitigen Form würde das Gesetz allerdings kaum vollziehbar sein, weil es Anzeigen während des Vorbeifahrens erlaubt. “Schon wenn eine andere Person als der Fahrzeuglenker raucht, wird es problematisch, weil deren Daten im Rahmen einer Lenkerauskunft nicht bekanntgegeben werden müssen. Praktisch unmöglich wird ein Vollzug des Gesetzes auch, wenn sich mehrere Jugendliche rund um das Alter des Fahrers im Auto befinden und vielleicht sogar die einzige Person unter 18 selbst raucht”, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Um das Gesetz vollziehbar zu machen, sollte die Bestimmung daher als Anhaltedelikt gestaltet sein, d.h. dass Strafen nur möglich sind, wenn ein Polizist ein Fahrzeug im Rahmen einer Amtshandlung anhält und den strafbaren Sachverhalt feststellt. “Gut gemeint”, so Hoffer, sei – mit Blick auf die Entstehung des Gesetzes – “oft das Gegenteil von gut gemacht.”

Rauchen: In Kärnten bald ab 18 erlaubt

Prettner kündigte gestern an, dass Kärnten das Raucherschutzalter von 16 auf 18 Jahre anheben werde: Bereits im Sommer des Vorjahres habe man in der Landesregierung einen entsprechenden Beschluss gefasst. Wie Prettner erklärt, werde die Anhebung des Schutzalters nunmehr zeitnahe erfolgen. Rauchen sei nämlich nicht zuletzt eine “Jugend-Krankheit”: “Wer nicht schon als Kind bzw. Jugendlicher mit dem Rauchen anfängt, wird später kaum noch zum Raucher.”

Volksbegehren

Schärfste Kritik an der Beibehaltung der geltenden Raucherregelung in der Gastronomie kam von der SPÖ. Das Volksbegehren “Don’t smoke” hat derzeit knapp 550.000 Unterstützer. Erst ab 900.000 Unterstützern will Vizekanzler Heinz-Christian Strache einer Voksbefragung zustimmen. Noch bis 04. April 2018, 10.00 Uhr, kann unterzeichnet werden.

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