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Politik
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Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (AANV)

Im Schnitt gab’s 238 Euro für jeden

Österreich – Für alle, die von sich aus keine Steuererklärung abgeben, gibt es seit vergangenem Jahr ein neues Service. Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger profitierten erstmals von der sogenannten Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV). Durchschnittlich bekamen sie 238 Euro zurück - völlig automatisch.

 2 Minuten Lesezeit (345 Wörter) | Änderung am 27.03.2018 - 09.20 Uhr

Im Juli 2017 startete erstmals das neue Service der Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV). Von insgesamt 6,8 Millionen Arbeitnehmerveranlagungs-Fällen fielen rund 850.000 Bürgerinnen und Bürger in die Gruppe der Betroffenen. Sie erhielten Informationsschreiben über die Höhe der automatischen Gutschrift. Bis dato konnten in 770.000 Fällen Gutschriften direkt und automatisch auf die Konten der Bürgerinnen und Bürger überwiesen werden.

Für alle, die keine Steuererklärung abgegeben haben

Profitiert von diesem erstmaligen Service haben die Bürgerinnen und Bürger durch Steuergutschriften in Höhe von insgesamt 183,5 Millionen Euro. Hartwig Löger: „Die Gutschriften wurden direkt an jene ausbezahlt, die von sich aus keine Steuererklärung abgegeben hätten. Durchschnittlich handelt es sich um eine Gutschrift in Höhe von 238 Euro.“

Finanzminister Hartwig Löger: „Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel für die Modernisierung, Effizienzsteigerung und Serviceorientierung in der Steuerverwaltung. Dazu möchte ich allen, die in der Finanzverwaltung zum Gelingen beigetragen haben, herzlich gratulieren.“

Übermittlung der Sonderausgaben wurde vereinfacht

Neben der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung hat die Finanzverwaltung auch mit der automatischen Datenübermittlung von Sonderausgaben für das Jahr 2017 einen weiteren wichtigen Schritt zu Bürokratieabbau und Serviceorientierung gesetzt: „Knapp sechs Millionen Einzeldatensätze wurden übermittelt, davon konnten 99,7 Prozent automatisch den jeweiligen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugeordnet werden“, freut sich der oberste Chef der Finanzverwaltung. „Insgesamt haben Kirchen, Spendenorganisationen und Versicherungen Sonderausgaben in der Höhe von knapp 843 Millionen Euro an die Finanzämter übermittelt“, berichtet Löger.

So gut wie alle profitieren

Bisher mussten Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag, Spenden sowie freiwillige Versicherungen oder der Nachkauf von Versicherungszeiten selbständig in der Steuerveranlagung geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2017 wurde die Selbsterklärung durch einen gesetzlich verankerten Automatismus, eben die automatische Datenübermittlung von Sonderausgaben, abgelöst. Erfolgreich, wie die Zahlen beweisen.

Finanzminister Löger betont: „Von diesen beiden neuen Services haben fast alle Österreicherinnen und Österreicher auf die eine oder andere Weise profitiert. Wir freuen uns sehr über den Erfolg der Projekte und führen das auch auf unsere umfangreichen Informationskampagnen zurück. Wir werden diesen beispielhaften Weg der Serviceorientierung auch in Zukunft weiter beschreiten.“