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Politik - Klagenfurt
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In Klagenfurt Stadt & Land:

Knapp 17.000 für Gastro-Rauchverbot

Klagenfurt – Über 584.000 Unterschriften hat die "Don't smoke"-Initiative bis zum heutigen Tag, den 4. April, bereits erreichen können. Die Unterschriftenaktion für ein Rauchverbot endete um 10 Uhr. Wir haben kurz vor Schluss einen Blick auf die einzelnen Gemeinden in Klagenfurt & Klagenfurt-Land und deren Beteiligung an dem Volksbegehren geworfen. 

 2 Minuten Lesezeit (249 Wörter) | Änderung am 04.04.2018 - 10.01 Uhr

Krumpendorf ist ganz vorne mit dabei

Die meiste Unterstützung konnte die Unterschriftenaktion in der Gemeinde Krumpendorf erlangen: Das “Don’t Smoke”-Volksbegehren wurde hier mit einem Anteil von 16% unterstützt, was bei einer Wahlberechtigung von 2.667 Menschen 430 Unterschriften ergibt. Knapp hinter dem Spitzenreiter stehen die Gemeinden Pörtschach mit einem Anteil von 14% (295 Unterschriften) und Maria Wörth mit einer Quote von 12% (150 Unterschriften). Ebenfalls 12% konnte die Marktgemeinde Maria Saal erreichen: Bei 3.134 Wahlberechtigten konnten dort 373 Unterschriften erreicht werden. In der Stadt Klagenfurt wurden 7.911 Unterschriften gesammelt. Das entspricht bei 73.690 Wahlberechtigten einem Anteil von 11%.

St. Margareten bildet Schlusslicht

Die Gemeinde St. Margareten im Rosental erzielte lediglich einen Anteil von 6,5%, was insgesamt 58 Stimmen ausmachte und damit das Schlusslicht bildet. Insgesamt wurde die Initiative jedoch zahlreich unterstützt. Die genauen Zahlen und andere interessante Statistiken gibt es hier.

Wie geht es weiter?

Das Volksbegehren hat bisher über 584.000 Unterstützer gefunden. Bis 10 Uhr am heutigen Mittwoch, 04. April, konnte man noch online unterzeichnen. Anschließend wird das Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie und das Frauenvolksbegehren offiziell beim Innenministerium eingeleitet.

Jetzt wird ein Termin für eine sogenannte “Eintragungswoche” gesucht. Nachdem der Einleitungsantrag des Volksbegehrens beim Ministerium eingelangt ist, muss innerhalb von drei Wochen ein Termin für die Eintragungswoche festgelegt werden. Die Eintragungswoche findet an acht aufeinanderfolgenden Tagen statt. Das Volksbegehren darf frühestens acht Wochen nach der Verlautbarung starten und spätestens sechs Monate danach enden.

Alle bisherigen Unterstützungserklärungen zählen natürlich zu den in in der Eintragungswoche abgegebenen Unterschriften hinzu.