fbpx
Region auswählen:
Politik - Villach
© KK

In Villach Stadt & Land:

Knapp 8.000 für Gastro-Rauchverbot

Villach/Villach-Land – Über 584.000 Unterschriften hat die "Don't smoke"-Initiative bis zum heutigen Tag, den 4. April, bereits erreichen können. Die Unterschriftenaktion für ein Rauchverbot endete um 10 Uhr. Wir haben kurz vor Schluss einen Blick auf die einzelnen Gemeinden in Villach & Villach-Land und deren Beteiligung an dem Volksbegehren geworfen. 

 2 Minuten Lesezeit (243 Wörter) | Änderung am 04.04.2018 - 10.01 Uhr

Wernberg ist Spitzenreiter

Die meiste Unterstützung konnte die Unterschriftenaktion in der Gemeinde Wernberg erlangen: Das “Don’t Smoke”-Volksbegehren wurde hier mit einem Anteil von 9,6% unterstützt, was bei einer Wahlberechtigung von 4.319 Menschen 415 Unterschriften ergibt. Knapp hinter dem Spitzenreiter stehen die Gemeinde Weißenstein mit einem Anteil von 9,3% (229 Unterschriften) und Treffen beim Ossiacher See mit einer Quote von 8,7% (306 Unterschriften). Die Marktgemeinde Rosegg hatte einen Anteil von 8,4%, also 124 Stimmen. In der Stadt Villach wurden 3.129 Unterschriften gesammelt. Das entspricht bei 44.489 Wahlberechtigten einem Anteil von 8,8%.

Arnoldstein bildet Schlusslicht

Die Marktgemeinde Arnoldstein erzielte lediglich einen Anteil von 7,7% in der Wahlbeteiligung, was aber trotzdem einen sehr guten Durchschnitt von 402 Stimmen ergab. Insgesamt wurde die Initiative zahlreich unterstützt. Die genauen Zahlen und andere interessante Statistiken zum Thema findet man hier.

Wie geht es weiter?

Das Volksbegehren hat bisher über 584.000 Unterstützer gefunden. Bis 10 Uhr am heutigen Mittwoch, 04. April, konnte man noch online unterzeichnen. Anschließend wird das Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie und das Frauenvolksbegehren offiziell beim Innenministerium eingeleitet.

Jetzt wird ein Termin für eine sogenannte „Eintragungswoche“ gesucht. Nachdem der Einleitungsantrag des Volksbegehrens beim Ministerium eingelangt ist, muss innerhalb von drei Wochen ein Termin für die Eintragungswoche festgelegt werden. Die Eintragungswoche findet an acht aufeinanderfolgenden Tagen statt. Das Volksbegehren darf frühestens acht Wochen nach der Verlautbarung starten und spätestens sechs Monate danach enden.

Alle bisherigen Unterstützungserklärungen zählen natürlich zu den in in der Eintragungswoche abgegebenen Unterschriften hinzu.