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Jugendschutz:

Das ändert sich im Jugend­schutz­gesetz

Kärnten – "Ab 1. Jänner 2019 gibt es in Österreich ein vereinheitlichtes Jugendschutzgesetz", erklärt Kärntner Jugendschutzreferentin LHStv.in Beate Prettner. Die Bundesländer nehmen sich dabei Kärnten als Vorbild.

 1 Minuten Lesezeit (209 Wörter) | Änderung am 20.04.2018 - 17.04 Uhr

Sowohl die Regelungen der Ausgehzeiten als auch jene des Alkoholverbotes werden von Kärnten eins zu eins übernommen. Das bedeutet: Alkohol dürfen Jugendliche ab 16 Jahre konsumieren. “Harter” Alkohol ist erst ab 18 Jahre erlaubt. Bezüglich Ausgehzeiten ohne Begleitperson sieht das Gesetz drei Altersregelungen vor: “Jugendliche bis 14 Jahre dürfen bis 23 Uhr unterwegs sein, für 14- bis 16-Jährige ist um 1 Uhr ‚Feierabend‘, ab 16 Jahre steht es dann jedem frei, so lange er möchte auszugehen”, erklärt Prettner.

Raucherschutzalter wird angehoben

Das Raucherschutzalter wird bundesweit von 16 auf 18 Jahre angehoben. “Parallel dazu werden die Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen verstärkt. Der Bund ist angehalten, seine diesbezüglichen Zusagen einzuhalten und für die Sensibilisierungskampagnen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen”, betont Prettner. “Wenn der Bund schon das generelle Rauchverbot in Lokalen gekippt und Österreich damit zum beschämenden Schlusslicht Europas katapultiert hat, ist es das Mindeste, sich bei den Kosten für ein umfassendes Präventionspaket zum Schutz der Jugend zu beteiligen.”

Prettner: “Ein guter Tag für Österreichs Jugend”

In Kraft treten soll das bundesweite Jugendschutzgesetz per 1. Jänner 2019. Acht Bundesländer haben den Beschluss mitgetragen, Oberösterreich war nicht anwesend. Den heutigen Beschluss wertet Prettner als “einen guten Tag für Österreichs Jugend.”