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Aktuell - Villach
Bereits im Dezember 2017 konnte in den beiden Lokalitäten illegales Glücksspiel ausgemacht werden
Bereits im Dezember 2017 konnte in den beiden Lokalitäten illegales Glücksspiel ausgemacht werden © 5min.at

Wieder "positive" Kontrolle auf illegales Glücksspiel

17 illegale Spielautomaten beschlagnahmt

Villach – Am Freitag, dem 20. April, kam es in der Ringmauergasse erneut zur Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz in zwei Lokalitäten. Auch diesmal wurden die Beamten der Finanzpolizei und des Stadtpolizeikommando Villach fündig.

 1 Minuten Lesezeit (212 Wörter) | Änderung am 22.04.2018 - 13.48 Uhr

Am Freitag, dem 20. April 2018, in der Zeit von 15.00 bis 22.30 Uhr wurden in Zusammenarbeit mit einem Team der Finanzpolizei Süd und Kräften des Stadtpolizeikommandos Villach zwei Lokalitäten in der Villacher Innenstadt einer neuerlichen Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz unterzogen.

Erneut illegales Glücksspiel

Die beiden Lokale wurden schon Ende Dezember 2017 (5 Minuten Villach berichtete) kontrolliert und konnten damals insgesamt 22 illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt werden.

Beide Lokalitäten hatten wieder geöffnet und wurden nunmehr insgesamt 17 Glücksspielautomaten (1x 9 Stück und 1x 8 Stück) festgestellt und über Verfügung der Landespolizeidirektion Kärnten vor Ort beschlagnahmt. „Solche Standardkontrollen nach dem Glücksspielgesetz werden immer wieder mal durchgeführt und nehmen mehrere Stunden in Anspruch“, sagt Polizeijurist Mag. Manfred Abwerzger. Da ein wiederholter Verstoß gegen die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes an beiden Örtlichkeiten vorlag, verfügte der Polizeijurist Mag. Manfred Abwerzger die Schließung der beiden Lokale nach den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes.

Abtransport mithilfe der Hauptfeuerwache

Die Hauptfeuerwache Villach leistete bei dem Abtransport der 17 Glücksspielgeräte Unterstützung und befinden sich diese nun in der Verfügungsgewalt der LPD Kärnten. Entsprechende Verwaltungsstrafverfahren gegen die Verantwortlichen (Strafrahmen pro Automat von Euro 3.000.- bis max. 60.000.-) werden eingeleitet, die Automaten eingezogen und der Vernichtung zugeführt.