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Leben - Klagenfurt
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Stalker verurteilt:

Wenn Liebe zur Besessenheit wird

Klagenfurt – Genau 7.648 SMS an seine nunmehr Exfrau schrieb ein 33-jähriger Mann an seine Exfrau. Nun wurde er wegen Stalking verurteilt.

 3 Minuten Lesezeit (389 Wörter)

Wegen beharrlicher Verfolgung (Stalkings) und gefährlicher Drohung ist am Mittwoch ein 33-jähriger Mann in Klagenfurt zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Grund: Er schrieb seiner Ex- Frau binnen weniger Wochen 7.648 SMS, die zum Teil massive Drohungen enthielten.

Scheidung nicht verkraftet

Der Angeklagte konnte die Trennung von seiner Frau, nach sechs Jahren Ehe, wohl nicht verkraften und wollte auch einfach nicht wahrhaben, dass seine Beziehung zu Ende ist. Für den aus Rumänien stammenden Mann war das nicht hinzunehmen. Und so schrieb er seiner Frau innerhalb von sechs Wochen insgesamt 7.648 SMS-Nachrichten, 50 davon enthielten auch Drohungen. Einerseits gegen den imaginären, da von der Ex-Frau erfundenen neuen Partner und andrerseits gegen das Eigentum der Frau. Selbst als die Frau der Polizei gegenüber ihre Aussage zu Protokoll gab, schickte ihr der gesprächige Mann 16 SMS.

Ex-Frau sorgt für “mildernde Umstände”

Vor Gericht zeigt sich der Rumäne am heutigen Mittwoch (23. Mai 2018) vollumfänglich geständig. Er habe nur seine Frau zurückhaben wollen und war wegen der Scheidung wohl nicht immer “gut drauf”. Grundsätzlich sei er ein friedlicher, ruhiger Mensch, was auch die Ex-Frau des Angeklagten bestätigte. Der Mann habe sich nach der Anzeige und Wegweisung durch die Polizei auch bei der Frau entschuldigt und das Belästigen per SMS unterlassen. Der Mann hat auch keine Vorstrafen und zahlt pünktlich den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn (5 Jahre). Die Richterin verurteilte den 33-jährigen zu sechs Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stalking-Paragraph

Der Strafbestand der beharrlichen Verfolgung (Neudeutsch: Stalking) ist in § 107a des österreichischen Strafgesetzbuchs geregelt und besagt folgendes:

(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

Weitere Infos zum Thema “Stalking” und wie man sich im Ernstfall schützen/helfen kann sind HIER zu finden.