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Politik - Klagenfurt
Clubobmann der SPÖ Klagenfurt Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler (rechts) übt heute scharfe Kritik an...
Clubobmann der SPÖ Klagenfurt Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler (rechts) übt heute scharfe Kritik an... © StadtPresse / Fritz-Glinik

5-Stufen-Modell soll eingeführt werden

Stadt führt Richtlinien für hohe Gebäude ein

Klagenfurt – Die Stadt Klagenfurt will für künftige, hohe Bauten konkrete Richtlinien für Bauwerber vorgeben. Neben der Einhaltung des Bebauungsplanes soll es auch ein 5-Stufen-Modell geben, wonach man sich richten muss.

 3 Minuten Lesezeit (399 Wörter)

Aufgrund der Klagenfurter Bebauungsverordnung gab es schon bisher für Bauwerber klare Vorgaben für ihre Vorhaben. Diese bleiben auch weiterhin bestehen, sollen aber für mehrgeschoßige Bauten künftig um die Einhaltung eines 5-Stufen-Modells erweitert werden. „Wir haben oft den Wunsch von Bauwerbern höher zu bauen, mit dem Modell bieten wir eine klare Vorgangsweise und Richtlinien, die es gilt, einzuhalten. Natürlich ersetzen die Richtlinien auch keinen Bebauungsplan”, erklärt Planungsreferent Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler, der die Ergebnisse der Bauhöhenstudie in einer der nächsten Stadtsenatssitzungen einbringen und beschließen möchte.

Wo kann höher gebaut werden?

Die Studie (durchgeführt von Prof. Christoph Luchsinger, Institut für Städtebau an der TU Wien) analysierte den Ist-Zustand der höheren Gebäude in Klagenfurt, ob und wo in der Stadt höher gebaut werden kann, in welchem Ausmaß dies künftig möglich wäre, etc. „Bisher und auch in Zukunft werden die Bauten das Maximalmaß von zehn Stockwerken nicht überschreiten“, erklärt DI Robert Piechl, Leiter der Abteilung Stadtplanung, die die Studie fachlich begleitet hat. Es wurden so genannte Eignungszonen definiert: Die Innenstadt ist ohnehin tabu. Im Norden (vom St. Veiter Ring bis zur Glan, die St. Veiter Straße ist ausgenommen) sowie im Süden (vom Viktringer Ring bis zur Bahnlinie) wäre es theoretisch möglich, mehrgeschoßige Häuser zu bauen. Konkret gibt es aber noch keine Vorhaben. „Wir rechnen in den nächsten zehn Jahren mit drei bis vier Projekten”, schätzt DI Piechl. Das historische Stadtbild soll dabei erhalten bleiben, der Fokus liegt im Zentrum – so sieht es auch das
Stadtentwicklungskonzept vor.

Öffentliches Interesse soll Priorität haben

Bauwerber müssen in Zukunft ein besonderes Auge auf den Mehrwert eines Gebäudes legen, d.h. das öffentliche Interesse hat absolute Priorität. Als Beispiel nennt Pfeiler folgendes: „Wenn im Erdgeschoß etwa eine Kinderbetreuung vorgesehen ist, so findet sich hier ein öffentliches Interesse. Der Bauwerber muss sich mit dem öffentlichen Nutzen auseinandersetzen und identifizieren können“, erklärt er. Gewisse Zonen (Schutzgebiete, Kreuzbergl etc.) werden auch weiterhin von derartigen Bebauungen ausgeschlossen werden.

Das 5-Stufen-Modell zusammengefasst

  • 1. Projektidee und Standorteignung (Vorstudien, Projektentwicklungsplan)
  • 2. Konzeption und Programmierung (Vorbereitung qualitätssicherndes Verfahren, Öffentlichkeitsarbeit)
  • 3. Entwurf und Information (Durchführung Wettbewerb, öffentliche Präsentation und Diskussion)
  • 4. Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
  • 5. Umsetzung und Qualitätskontrolle (Entwurfs- und Ausführungspläne, Bauausführung)
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