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Egal ob Lehrling, Ferialpraktikant oder Alleinverdiener - wir haben 5 schlaue Tipps für euch, wie ihr Geld einkassieren könnt!
SYMBOLFOTO Egal ob Lehrling, Ferialpraktikant oder Alleinverdiener - wir haben 5 schlaue Tipps für euch, wie ihr Geld einkassieren könnt! © Pixabay
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Gewusst wie! So könnt ihr euer Geld zurück bekommen:

5 clevere Spartipps

Villach – Ein großer Teil des monatlichen Lohns bekommt der Staat ab - wie und was genau ihr euch wieder zurückholen könnt, zeigt euch in diesem Artikel Steuerexperte Martin Zankl, Steuerberater von der CONFIDA Villach, auf.

 5 Minuten Lesezeit (673 Wörter) | Änderung am 22.08.2018 - 18.55 Uhr

Jedes Monat das gleiche Spiel – man schaut auf den Lohnzettel und freut sich auf den großen Betrag, der dort schwarz auf weiß geschrieben steht. Doch dann kommt das große Erwachen, wenn man bemerkt, wie viel von diesem Gehalt der Staat frisst und wie viel letztendlich übrig bleibt. 5 hilfreiche Tipps, wie ihr euch Geld vom Finanzamt zurückholen könnt, präsentiert euch der Experte Martin Zankl von der CONFIDA Villach:

Niedriges Einkommen & Negativsteuer

“Hat man in einem Jahr wenig verdient oder war nicht das gesamte Jahr berufstätig, lohnt es sich, eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchzuführen!”, rät Zankl. Alle Einkünfte werden auf das ganze Jahr verteilt und zuviel bezahlte Lohnsteuer wird zurückgezahlt! Bist du etwa teilzeit beschäftig, Lehrling, FerialpraktikantIn oder bist du während des Jahres in Elternkarenz gegangen, zahlt sich die ArbeitnehmerInnenveranlagung aus.

Geld zurück für Alleinerziehende & -verdienende

Es gibt Absetzbeträge, die jeweils von der Anzahl der Kinder abhängig sind – sie werden auch als Negativsteuer erstattet. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag dürfen die PartnerInnen höchstens 6.000 Euro im Jahr dazuverdienen und man muss für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate die Familienbeihilfe beziehen. Die Lohnsteuer verringert sich einmal im Jahr jeweils um folgende Beträge für Kinder, für die Sie jeweils Familienbeihilfe erhalten:

  • bei einem Kind: 494 Euro
  • bei zwei Kindern: 669 Euro
  • bei mehr als drei Kindern: 220 Euro

Kosten der Kinderbetreuung

Pro Kind – bis zur Vollendung des 10. und bei erheblich behinderten Kindern bis zum 16. Lebensjahr – kann man bis zu 2300 Euro für die Kinderbetreuung absetzen. Die Betreuung muss in einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung statt finden oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden.

Der CONFIDA Steuertipp: “Nicht zu vergessen ist die Kinderbetreuung, die auch in der schulfreien Zeit in den Ferien oder in einem Ferienlager, benötigt wird – sie kann ebenfalls bei der Steuer berücksichtigt werden!”

Unterhaltszahlungen & Alimente

Für Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben, und für die man nachweislich den gesetzlichen Unterhalt bezahlt, kann man einen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen. Vorausgesetzt, die Kinder leben in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz, beträgt der monatliche Absetzbetrag für:

  • das erste Kind 29,20 Euro
  • das zweite Kind 43,80 Euro
  • jedes weitere Kind 58,40 Euro

Leben die Kinder in anderen Ländern, können pro Monat 50 Euro oder der halbe Unterhalt als Freibetrag beim Finanzamt berücksichtigt werden.

Spenden & Kirchensteuer

Spenden an Organisationen sind bis zu 10 Prozent der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Auch bei Kirchenbeiträge mit bis zu 400 Euro jährlich gilt das. “Diese Form von Sonderausgaben muss im Zuge des Lohnsteuerausgleichs nicht mehr extra angeführt werden, denn seit 2017 werden Geldbeträge der Spendenorganisationen und Religionsgesellschaften automatisch dem Finanzamt gemeldet und berücksichtigt”, so Zankl.

Diese Tipps und viele mehr können euch helfen, Geld von der Staatskasse zurück zu bekommen.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at