fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Villach
Kein Foto
Kein Foto © Kein Foto

Einschlägige Tätowierungen

Wieder­betätigung: Sechs Monate Haft

Villach – Ein 23-Jähriger musste sich heute vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verantworten. Er hatte sich die Finger mit „Heil“ sowie der Zahl „8“ tätowiert. In seiner Wohnung habe er zudem Abbildungen von Adolf Hitler sichtbar zur Schau gestellt. Begonnen hatte alles mit einem Vorfall vor einem Villacher Lokal - dort gab er einen Schuss mit einem Schreckschussrevolver ab und bedrohte Gäste.

 2 Minuten Lesezeit (272 Wörter)

Am 20. April 2017 gab der damals 22-Jährige vor einem Villacher Innenstadtlokal einen Schuss mit einem Schreckschussrevolver ab und bedrohte Gäste. Anschließend schnappt er sich ein Taxi und fuhr in seine Wohnung, wo ihn Beamte schließlich festnahmen – sie fanden Flaschen mit der Abbildung Hitlers. Wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung wurde er bereits zu einer bedingten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Heute folgte schließlich das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz.

Einschlägige Tätowierungen

In den Jahren 2016 und 2017 habe er sich in Villach im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt, heißt es von Seiten des Landesgerichts. Er habe unter anderem die von ihm selbst auf seinen Fingern angefertigte Tätowierung „Heil“ sowie die Zahl „8“ und weitere Symbole für andere sichtbar zur Schau gestellt. Die Zahl “88” gilt als verstecker Hitlergruß, weil das “H” der achte Buchstabe im Alphabet ist. “88” oder eben “HH” steht demnach für “Heil Hitler”.

Darüber hinaus wurde ihm zur Last gelegt, Abbildungen von Adolf Hitler sichtbar in seinem Wohn- bzw. Schlafzimmer zur Schau gestellt zu haben, sodass sie von Besuchern beim Betreten seiner Wohnräumlichkeiten wahrgenommen werden konnten. Die Abbildungen waren auf Flaschen zu sehen.

Sechs Monate unbedingte Haft

Nach ORF-Informationen ließ er einige szenetypische Tätowierungen bereits entfernen. In seiner Zeit beim Bundesheer habe er Ärger bekommen. Wegen der Flaschen wurde er nicht verurteilt, dafür gab es einen Freispruch. Auch weil ein Polizist ausgesagt habe, sie seien seiner Meinung nach nicht “zur Schau gestellt worden”. Für die Tätowierungen wurde er allerdings zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.