Wie geht es jetzt weiter?
Volksbegehren: So viele Unterschriften konnten gesammelt werden
Kärnten – Von 1. bis 8. Oktober lief die Eintragungswoche für drei Volksbegehren. Wie viele Unterschriften wurden gesammelt und wie geht es jetzt weiter? Wir haben die Antworten.
“Don’t Smoke”
881.569 Österreicherinnen und Österreicher haben das Nichtraucherschutz-
“Frauenvolksbegehren”
Knapp eine halbe Million Unterschriften konnte das Frauenvolksbegehren sammeln – genauer gesagt 481.906. „Mit diesem Ergebnis werden wir nun der Regierung und allen Oppositionsparteien den Dialog anbieten. Diesen Auftrag hat uns die österreichische Bevölkerung gegeben. Sowohl Frauenministerin Juliane Bogner Strauß, also auch Bundeskanzler Kurz betonten mehrfach, mit vielen der Forderungen einverstanden zu sein. Wir wollen keine Lippenbekenntnisse mehr. Wir wollen Taten. Egal ob das Unterhaltsvorschussgesetz oder die Gewaltprävention, wenn die Regierung weiß, dass hier Handlungsbedarf ist, warum passiert dann nichts? Knapp eine halbe Million Stimmen aus der Bevölkerung müssen ernst genommen werden! So viel Demokratie muss sein!“, so Lena Jäger, Projektleiterin und Mitinitiatorin des Frauenvolksbegehrens.
“ORF ohne Zwangsgebühren”
Das Volksbegehren zur Abschaffung der ORF-Gebühren sammelte 320.239 Unterschriften. Eine offizielle Stellungnahme der Initiatoren war am Montagabend noch nicht verfügbar und wird an dieser Stelle nachgereicht, sobald vorhanden.
Wie geht es jetzt weiter?
Wenn ein Volksbegehren 100.000 Stimmen (inkl. Unterstützungserklärungen) erreicht, muss sich der Nationalrat damit beschäftigen. Diese Hürde konnten also alle drei Volksbegehren meistern. Die Bundeswahlbehörde leitet das Volksbegehren an den Nationalrat weiter.
Jetzt wird das Volksbegehren in einem sogenannten “Parlamentarischen Verfahren” behandelt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Volksbegehren rechtlich nicht bindend ist, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll. Die Vorberatungen im Ausschuss beginnen spätestens einen Monat nach Zuweisung. Zu den Beratungen können Experten und Sachverständige hinzugezogen werden. Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens und zwei von ihm nominierte Stellvertreter haben das Recht, an den Ausschussberatungen teilzunehmen.
Nach weiteren vier Monaten muss der Ausschuss dem Nationalrat jedenfalls Bericht erstatten. Danach folgt die Beratung des Volksbegehrens im Plenum des Nationalrates. Anschließend stellt sich heraus, ob ein Gesetz auf den Weg gebracht wird oder nicht.