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Politik - Klagenfurt
© pixabay

Wegen Landessicherheitsgesetz

Hundehaltung: Derzeit keine Beißkorb­pflicht möglich

Klagenfurt am Wörthersee – Im heutigen Stadtsenat wurde verkündet, dass die Verordnung einer Beißkorb- und Leinenpflicht auf Gemeindeebene aufgrund des Kärntner Landessicherheitsgesetzes derzeit nicht möglich ist. Sicherheitsgemeinderat Jürgen Pfeiler kündigt jedoch verstärkte Kontrolle der Maulkorb- und Leinenpflicht an öffentlichen Orten an. 

 1 Minuten Lesezeit (205 Wörter) | Änderung am 06.11.2018 - 17.03 Uhr

Bekanntlich plant die Stadt diverse Sicherheitsmaßnahmen betreffend dem Umgang und der Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden. Im heutigen Stadtsenat berichtete der zuständige Stadtrat Mag. Franz Petritz, dass eine Verordnung einer Beißkorb- und Leinenpflicht auf Gemeindeebene aufgrund des Kärntner Landessicherheitsgesetzes derzeit nicht möglich ist.

Stadt fordert Gesetzesänderung

Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz und Stadtrat Mag. Franz Petritz fordern für Gemeinden mehr Befugnisse um das Gefahrenpotential im falschen Umgang mit Hunden zu minimieren. „Wir werden nun an das Land herantreten und eine Novellierung des Gesetzes fordern. Den Gemeinden muss ein rechtlicher Spielraum eingeräumt werden, damit sie gefährliche Situationen durch den falschen Umgang mit Hunden schon im Vorfeld vermeiden können“, stellen Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz und Stadtrat Mag. Franz Petritz klar. Das weitere Vorgehen wurde von den Mitgliedern des Stadtsenates einstimmig angenommen.

Kontrollen werden intensiviert

Auf Antrag von Sicherheitsgemeinderat Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler wird das Ordnungsamt nun die Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten, an denen mit einer größeren Anzahl von Menschen gerechnet werden muss, verstärkt kontrolliert. „Durch die Kontrollen soll das Sicherheitsgefühl bei Läufern, Radfahrern, Fußgängern und vor allem Müttern mit Kindern gesteigert werden“, sagt Pfeiler.

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