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Wirtschaft - Villach
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Wissenswert

Zwangs­versteigerung – was ist das und was passiert dabei?

Kärnten – Bei einer Zwangsversteigerung können Bieter Schnäppchenhäuser und -wohnungen ersteigern, denn häufig werden die Immobilien unter dem eigentlichen Marktwert verkauft. Was eine Zwangsversteigerung ist und wie sie funktioniert, erfahren Interessenten in diesem Beitrag.

 3 Minuten Lesezeit (431 Wörter) | Änderung am 14.04.2019 - 12.20 Uhr

Was ist eine Zwangsversteigerung?

Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um eine Auktion, bei der das Eigentum einer Person gegen deren Willen „unter den Hammer kommt“. Dies geschieht, weil der bisherige Eigentümer stark verschuldet ist, sich nicht über einen Privatkonkurs entschulden konnte und gegenüber seinem Gläubiger ausstehende Zahlungen nicht leisten kann. Damit ein Gläubiger zu seinem Recht kommt und sich nicht mit den Zahlungsausfällen abfinden muss, kann er bei einem Vollstreckungsgericht zur Tilgung der offenen Forderungen eine Zwangsversteigerung beantragen. Gebäude, Grundstücke und Wohnungen gelten dabei als unbewegliches Vermögen und werden auf einer solchen öffentlichen Verkaufsveranstaltung an den Höchstbietenden versteigert.

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Hat ein Schuldner beispielsweise die wertvollen Tipps für nachhaltiges Finanzmanagement nicht beachtet und ist seinen Gläubigern gegenüber im Zahlungsrückstand, können jene eine Zwangsversteigerung beantragen. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit und macht anschließend die bevorstehende Auktion inklusive Nennung aller wichtigen Inhalte bekannt. Eine Zwangsversteigerung wird immer von staatlicher Seite durchgeführt, wodurch ein Richter zunächst alle Regularien (bspw. geringstes Gebot und Versteigerungsstufen) verliest. Die Hinterlegung eines Vadiums, eine Sicherheitsleistung, die zehn Prozent des Schätzwertes entspricht, ist für alle Bieter Pflicht. Dieses Vadium müssen Bieter nach § 147 EO auf einem Sparbuch bei Gericht vorlegen.

Der Ablauf der Zwangsversteigerung ist einfach: Die Bank setzt ein Mindestgebot fest und die Bieter können ihrerseits höhere Gebote nennen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot sichert sich letztendlich die zur Versteigerung freigegebene Immobilie. Mit dem durch den Zuschlag erzielten Erlös werden die offenen Forderungen des Gläubigers beglichen.

Was ist bei einer Zwangsversteigerung zu beachten?

Wer an einer solchen Auktion teilnehmen möchte, sollte sich den Ablauf einer Zwangsversteigerung und Tipps für die richtige Bieterstrategie ansehen. Nur so können Bieter bestens vorbereitet in die Auktion starten.

Zudem ist es wichtig zu wissen, dass Freunderlwirtschaft strikt verboten ist. Wer sich abspricht und auf diese Weise den Zuschlag erhalten oder den Preis drücken möchte, kann hart bestraft werden – beispielsweise mit einer Gefängnis- oder hohen Geldstrafe.

Bieter sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie – wenn sie den Zuschlag bekommen –nicht nur den Preis ihres Höchstgebotes zahlen: Hinzu kommen Nebenkosten wie die Grundbuch-Eintragung und die Grunderwerbssteuer. Gegebenenfalls können mitersteigerte Grundkosten und Hypotheken zusätzlich zu Buche schlagen. Wer die ersteigerte Immobilie mit einem Kredit finanziert, muss mit Finanzierungskosten rechnen. Außerdem ist der Zuschlag unter Umständen nicht sicher, da im Nachhinein diverse Gründe für einen Widerspruch geltend gemacht werden können.