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Verstoß gegen das Verbotsgesetz

Klagenfurter nach Facebook-Kommentar verurteilt

Klagenfurt – Ein 40-jähriger Klagenfurter musste sich heute vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verantworten. In einer Diskussion über Asylwerber regte er u.a. an, das Konzentrationslager Mauthausen wieder zu öffnen.

 1 Minuten Lesezeit (164 Wörter) | Änderung am 23.01.2019 - 13.46 Uhr

Vor dem Landesgericht wurde dem Klagenfurter am Mittwoch in einer Geschworenenverhandlung eine Betätigung “im nationalsoziaistischen Sinne” zur Last gelegt, wie es im Verhandlungskalender des Gerichts heißt. Am 31. Juli 2018 beteiligte er sich demnach an einer Gruppendiskussion über Asylwerber auf Facebook. Dabei soll er folgende Texte eingestellt haben: „Da fehlt der Adolf die gehören weg“ und „Sollen sie kommen mach ma halt Mauthausen wieder auf Platz genug“.

Bedingte Haft und Geldstrafe

Der Angeklagte gab nach ORF-Informationen zu, die Kommentare verfasst zu haben. Die NS-Ideologie will er damit aber nicht verherrlicht haben. Mittlerweile distanziere er sich von seinen Kommentaren. Alkohol und eine Auseinandersetzung mit einem Asylwerber, bei der ihm dieser die Nase gebrochen haben soll, hätten eine Rolle gespielt. Der Angeklagte sei wegen eines Körperverletzungsdelikts vorbestraft. Das Urteil lautete: Zehn Monate bedingte Haft und 1.200 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im KZ Mauthausen und seinen Nebenlagern wurden während der NS-Zeit rund 200.000 Menschen inhaftiert, mehr als 100.000 kamen dabei ums Leben.

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