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Politik
Naturfreunde Kärnten fordern freie Seezugänge
Naturfreunde Kärnten fordern freie Seezugänge © Naturfreunde Kärnten/ Tischler

Tilly klagt auf Unterlassung und Widerruf

Seenverbauung: Naturfreunde & Tilly vor Gericht

Klagenfurt – Am 21. Februar treffen nun die Naturfreunde und der Großindustrielle Hans Tilly im Landesgericht Klagenfurt aufeinander. Grund dafür ist eine Aussendung der Naturfreunde im August 2018.

 3 Minuten Lesezeit (363 Wörter) | Änderung am 15.02.2019 - 15.31 Uhr

Bereits im vergangenen Sommer haben wir über die Streitigkeiten zwischen den Naturfreunden und dem Großunternehmer berichtet. Grund dafür war eine Kampagne der Naturfreunde, in der sie auf die Situation am Wörthersee aufmerksam machen. So hieß es in der Aussendung: “Ein besonders negatives Beispiel sei der Wörthersee mit seinem fast vollständig verbauten Seeufer.” “Der Wörthersee genießt mittlerweile den zweifelhaften Ruf einer Badewanne der Reichen“, verweist Liesnig auch auf das traurige Beispiel der Villa Tilly in Krumpendorf. Hans Tilly bezog jedoch den folgenden Satz „Versuchen, den Rechtsstaat zu beugen, ist mit aller Konsequenz zu begegnen“ auf sich, und klagte den Naturfreunde-Vorsitzenden Philipp Liesnig auf Unterlassung und Widerruf.

Notwendige Behördenverfahren seit Jahren im Laufen

Das Gut Walterskirchen wurde von Tilly im Jahr 2000 erworben. Bald wurden in diesem Natura 2000-Schutzgebiet umfangreiche und umstrittene Baumschlägerungen vorgenommen, was zu einem öffentlichen Aufschrei führte. Auch die sensiblen Magerwiesen wurden entgegen aller Auflagen rücksichtslos getrimmt. 2008 begann Tilly schließlich mit dem Um- und Zubau des bestehenden Wohnhauses. Die denkmalgeschützte Grundmauer, die zwingend zu erhalten gewesen wäre, wurde wegen angeblicher „Gefahr in Verzug“ kurzer Hand abgerissen. Im Dezember 2009 erhob die Aktionsgemeinschaft Walterskirchen Anzeige gegen den Bau, der als Neubau zu bewerten wäre, was im Zuge der Grünland-Erholungs-Widmung nicht zulässig sei. Die Gemeinde ließ dies vom Land prüfen, mit dem Ergebnis, dass tatsächlich ein Neubau vorliegt. Das Gebäude ist seitdem vom Abriss bedroht, aber die notwendigen Behördenverfahren sind nach all den Jahren noch immer nicht beendet.

Kärntner Seenvolksbegehren

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens werden die Naturfreunde unter anderem zwei Prüfberichte der Volksanwaltschaft vorlegen. “Wer diese Prüfberichte liest, kommt nicht umhin, diese Causa als Riesenskandal zu bezeichnen“, schließt Liesnig. Das Kärntner Seenvolksbegehren wurde währenddessen bis Herbst 2019 verlängert. Den aktuellen Stand der Stimmen findet ihr hier. Mit dem Volksbegehren wird für frei zugängliche Seeufer in Kärnten gekämpft. Gefordert wird darin unter anderem ein „Verkaufsverbot und Neubebauungsverbot für die im Besitz des Landes Kärnten und seiner Gemeinden befindlichen Seeufergrundstücke.“ Insgesamt müssten 7.500 Unterschriften zusammenkommen, damit sich der Landtag mit den Anliegen beschäftigt.

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