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Politik - Klagenfurt
Der Landeshauptmann Peter Kaiser rüstet sich für einen möglichen
Der Landeshauptmann Peter Kaiser rüstet sich für einen möglichen "harten Brexit" des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirlands. © 5min.at/Pixabay

Engländer in Kärnten erhalten weiterhin Unterstützung:

Kärnten bereitet sich auf “harten Brexit” vor

Klagenfurt – Sollte es zu einem möglichen "harten Brexit" ohne Austrittsvereinbarung mit der EU kommen, werden in Kärnten lebende Briten Unionsbürgern gleichgestellt. Mit dieser Vorkehrung möchte man in der Kärntner Landesregierung Klarheit im britischen Polit-Chaos schaffen.

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Mit einem Brexit-Begleitgesetz trifft das Bundesland Kärnten die notwendigen Vorkehrungen für einen möglichen harten Brexit. „Wir müssen seitens der Bundesländer und der Bundesregierung danach trachten, in dem von der britischen Politik verursachten Chaos den Durchblick zu bewahren. Daher bereiten wir uns für alle Fälle auch auf ein Ausscheiden des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland ohne entsprechende Vereinbarungen auf Landesebene vor“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser.

Kärntner-Briten werden Unionsbürger

Konkret solle in der kommenden Landtagssitzung am Donnerstag für den Bereich des Kärntner Landesrechts die Gleichstellung von Personen mit der Staatsbürgerschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und deren Familienangehörige beschlossen werden. Die Betroffenen, die über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügen und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in Kärnten wohnhaft sind und damit in den Anwendungsbereich des Kärntner Landesrechts fallen, sollen Unionsbürgern gleichgestellt werden. Ausgenommen davon seien die Bereiche der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung sowie das Kärntner Grundverkehrsgesetz.

Anspruch auf Unterstützung weiterhin gewährt

„Für die aktuell rund 600 bei uns in Kärnten lebenden Briten bedeutet das, dass sie für den Fall eines vertragslosen Ausstiegs des Vereinigten Königreiches aus der EU beispielsweise weiterhin Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Mindestsicherung, Familienförderung, Arbeitnehmerförderung oder Wohnbauförderung und das uneingeschränkte Berufsrecht haben“, erklärt Kaiser.

In Kraft treten werde das Gesetz mit dem Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen erfolgt.

Was änderst sich für Auslands-Österreicher?

Ob auch Großbritannien ähnliche Gleichstellungen für die aktuell rund 25.000 im Vereinigten Königreich lebenden Österreicherinnen und Österreicher trifft, sei noch nicht gänzlich geklärt. Wie EU-Minister Gernot Blümel im Zuge der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz unter Vorsitz von Landeshauptmann Peter Kaiser am 13. März in Wien festhielt, gäbe es aber zumindest entsprechende Absichtserklärungen.

Polit-Chaos als abschreckendes Beispiel

Für den Kärntner Landeshauptmann ist das chaotische Brexit-Durcheinander im Vereinigten Königreich die Folge von einem „Mix aus rücksichtslosem Populismus, verantwortungslosem Nationalismus und der Weigerung der Regierung, die Opposition von Anfang an in die Verhandlungen mit einzubinden.“ „Und das sollte allen politischen Verantwortungsträgern in den anderen EU-Staaten, und insbesonders in Österreich, eine Lehre sein“, so Kaiser abschließend.

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