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Wirtschaft - Klagenfurt
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Sanierungsverfahren ohne Eigenverantwortung beantragt

Transportfirma J. Burgstaller Transporte GmbH insolvent

Klagenfurt – Der AKV EUROPA gibt bekannt, dass über das Vermögen von J.Burgstaller Transporte GmbH in 9020 Klagenfurt, Josef-Gruber-Straße 8, ein Insolvenzverfahren beim Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde. Die Schuldnerin beantragte die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung.

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Heute, Dienstag, wurde am Landesgericht Klagenfurt über das Vermögen der J. Burgstaller Transporte GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Die Verbindlichkeiten betragen rund 1,158 Millionen Euro. Es sind drei Gläubiger von der Insolvenz betroffen, die ausschließlich auf öffentliche Stellen entfallen. Derzeit sind außerdem sechs Mitarbeiter von der Insolvenz betroffen, die unternehmerische Tätigkeit soll aber fortbestehen. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2009 erstmalig im Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt eingetragen. Der jetzige handelsrechtlicher Geschäftsführer Josef Burgstaller hat damals die nichtprotokollierte Einzelfirma der  Güterbeförderungs- und Erdbewegungsfirma in diese Gesellschaftsform eingebracht.

Insolvenzursachen

Die Ursachen der Insolvenz liegen überwiegend darin, dass das Zollamt Klagenfurt/ Villach eine Betriebsprüfung für den Zeitraum 2009 bis 2014 vornahm und anlässlich dieser und basierend auf dem Altlastensanierungsgesetz Altlastenbeiträge in der Höhe von rund 1,1 Mio. Euro vorgeschrieben wurden. Dagegen wurde Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben, jedoch fiel bis dato keine Entscheidung. Die Stadt Klagenfurt hat zwar mit einem Bescheid vom August 2017 festgestellt, dass es sich nicht um Altlasten handelt, daraufhin kam es aber zu einer Abänderung des Bescheides, dass es sich bei dem für die Geländeanpassung verwendeten Material doch um Abfall im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes handelt. Auch gegen diesen Bescheid kämpft nun die Schuldnerin an.

Darüber hinaus sind noch zwei Verfahren vor der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land betreffend der Baurestmassen und dem Fremdmaterial nicht abgeschlossen. Wenn die Schuldnerin diese Verfahren nicht gewinnt, sind die Beitragsvorschreibungen des Zollamtes Klagenfurt Villach endgültig fällig und die Schuldnerin zahlungsunfähig.

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