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Mit Fahrrädern gleichgestellt:

Klare Straßen­regeln für E-Scooter

Kärnten – Im November vergangenen Jahres berichteten wir über mehrere Unfälle im Bezirk Klagenfurt, in die E-Scooter verwickelt waren. Damals galten für die elektronisch angetriebenen Fahrzeuge die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder, bis auf gewisse Ausnahmen. Vor Kurzem wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Jetzt gelten strengere Regeln für die Scooter-Fahrer.

 3 Minuten Lesezeit (458 Wörter) | Änderung am 03.04.2019 - 21.21 Uhr

Im November 2018 kam es zu mehreren Unfällen in Klagenfurt, in die E-Scooter verwickelt waren. Unter anderem kollidierte in Klagenfurt eine 51-jährige E-Scooter Lenkerin mit einem LKW, als sie vom Gehsteig in der Rosentaler Straße auf die Fahrbahn abbiegen wollte. Auch in Villach wurde der Lenker eines E-Scooters schwer verletzt. Der 34-jährige Villacher fuhr am südlichen Gehsteig der Maria-Gailer-Straße und prallte dabei mit seinem Scooter gegen ein Verkehrszeichen.

Gehwege tabu

Am heutigen Mittwoch, dem 3. März, gab der Pressedienst des österreichischen Parlaments bekannt, dass die Straßenverkehrsordnung künftig vor allem für E-Scooter-Fahrer strenger wird. Für diese Fahrzeuge werden österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige und Gehwege in der Regel tabu sind.

Die Ausnahmen

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer gebilligt. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Diesfalls gilt Schrittgeschwindigkeit. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS, für die SPÖ sind noch einige Fragen offen.

Geringere Maut für umweltfreundliche LKW

Einstimmig den Verkehrsausschuss passiert haben ein Protokoll zur Änderung des EU-US-Luftverkehrsabkommens sowie eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes. Die Novelle soll günstigere Mauttarife für umweltfreundliche LKW mit reinem Elektro- beziehungsweise Wasserstoffantrieb bringen und das Eintreiben von Ersatzmauten erleichtern. Ausdrücklich klargestellt wird, dass der Grundsatz “Beraten statt strafen” bei Mautprellerei nicht gilt. Vertagt haben die Koalitionsparteien hingegen die Beratungen über verpflichtende LKW-Abbiegeassistenten und digitale Wechselkennzeichen vor Autobahnauffahrten.

“Rollerfahren” neu in der Straßenverkehrsordnung

Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird in die Straßenverkehrsordnung der Paragraph “Rollerfahren” eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-LenkerInnen auch dazu, alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten. Darunter fällt etwa auch das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern beziehungsweise Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.

SPÖ will digitale Verkehrshinweise

Mitverhandelt mit der StVO-Novelle wurde ein Antrag der SPÖ, der darauf abzielt, versuchsweise digitale Wechselverkehrszeichen vor Autobahnauffahrten anzubringen. Aus Sicht von SPÖ-Abgeordnetem Maximilian Unterrainer wären diese Verkehrszeichen insbesondere an tourismusbedingt hochfrequentierten Auffahrten in Vorarlberg, Tirol und Salzburg zweckmäßig, um Staus zu vermindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien mit der Begründung vertagt, weil die Anbringung von Tafeln im Vorfeld von Autobahnauffahrten Ländersache sei.

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