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Politik - Klagenfurt
SYMBOLFOTO © Dieter Kulmer Photography

Diskussion rund um die neue Ombudsstelle:

Verwaltungs­verein­fachung oder noch mehr Büro­kratie?

Klagenfurt – In der heutigen Sitzung des Kärntner Landtages, am Donnerstag, den 9. Mai 2019, wurde das Gesetz zur Kärntner Wirtschaftsombudsstelle mehrheitlich beschlossen. Damit sei der nächste entscheidende Schritt für ein unternehmensfreundliches Bundesland Kärnten gesetzt. Kritik hagelt es jedoch von der Kärntner FPÖ.

 4 Minuten Lesezeit (499 Wörter)

„Ich danke meinem Vorgänger, Ulrich Zafoschnig, für seine arbeitsintensiven Vorleistungen. Er hat mit viel Herzblut über viele Monate hinweg alle entscheidenden Voraussetzungen geschaffen, damit die Kärntner Wirtschaftsombudsstelle heute in Gesetz gegossen werden kann“, so der neue Wirtschaftsreferent des Landes Kärnten, Sebastian Schuschnig.

Ombudsstelle soll Tempo der Wirtschaft erhöhen

Mit der Wirtschaftsombudsstelle wird eine langjährige Forderung der Kärntner Wirtschaft und der Kärntner Industrie erfüllt. Damit erhalten Kärntens Unternehmerinnen und Unternehmern nun endgültig eine praxisorientierte Leistungspartnerschaft direkt in der Kärntner Landesverwaltung. „Ihre Hauptaufgabe wird es sein, nach dem Prinzip eines One-Stop-Shops, die Behördenverfahren zu beschleunigen und das Tempo für die Wirtschaft zu erhöhen“, so Schuschnig.

Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung

Mit der neuen Ombudsstelle werde weiters ein Expertengremium zur Erarbeitung von Entbürokratisierungs- und Deregulierungsmaßnahmen eingeführt. Konkret wird ein achtköpfiger Experten-Beirat laufend Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung erarbeiten und der Landesregierung entsprechende Empfehlungen vorlegen. „Im Sinne einer starken Leistungspartnerschaft wurde das Gremium sowohl aus Vertretern der wirtschaftlichen Interessensvertretungen, Unternehmern und Behördenvertretern zusammengesetzt“, schließt Schuschnig.

ÖVP: “Meilenstein für unternehmensfreundliches Land”

Unterstützung gibt es vom ÖVP-Landtagsabgeordneter und Ausschussobmann Herbert Gaggl. Mit dem heutigen Beschluss sei der letzte Schritt für diesen Meilenstein zu einem unternehmens-freundlichen Kärnten, das nachhaltig Arbeitsplätze sichert, gemacht“, so Gaggl. Auch VP-Wirtschaftssprecher Christian Benger ist begeistert: „Ein achtköpfiges Expertengremium wird laufend Maßnahmen zu Entbürokratisierung erarbeiten und zur Umsetzung vorschlagen. Ein attraktiver Standort mit effizienten Verfahren ist die beste Wirtschaftsförderung.“ Im nächsten und finalen Schritt gilt es das Expertengremium zu besetzen.

FPÖ: “Lediglich eine Beruhigungspille für die Wirtschaft”

Kritik gibt es hingegen vom der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Gernot Darmann. Er stellt fest: „Die heute per neuem Gesetz eingerichtete Wirtschaftsombudsstelle ist eine reine ÖVP-Show und eine Beruhigungspille für die Kärntner Wirtschaft.“ Hier werde wieder nur eine neue Stelle mittels Gesetzes geschaffen, die zu mehr Bürokratie führe und den Unternehmen nichts bringe. Darman sieht das vorliegende Gesetz als „Schuldeingeständnis der bisherigen mangelnden Servicequalität dieser Landesregierung gegenüber den Kärntner Unternehmern.“

Geforderte Befristung wurde abgelehnt

Zudem bemängelt der Kärntner FPÖ-Chef, dass eine Vernetzung dieser Stelle mit den Landesgesellschaften insbesondere mit der Kärntner Beteiligungsverwaltung, dem Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (Wirtschaftsförderung) und der Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft (Betriebsansiedlungen, Gründungen) nicht gegeben sei. Auch Wirtschaftssprecher der Kärntner FPÖ, Landtagsabgeordneter Dietmar Rauter erklärt: „Die Unternehmer werden weiterhin im Kreis geschickt werden.“ Rauter verweist auf das im Jahr 2013 durch LHStv. Gabriele Schaunig-Kandut und Ulrich Zafoschnig feierlich eröffnete Kärntner Wirtschaftsservice. Es sei eine reine Augenauswischerei gewesen.

Daher habe die Kärntner FPÖ heute im Kärntner Landtag beantragt, dass das neue Gesetz nur befristet – vorerst bis 31. März 2021 – gelten solle („Sunset Clause“)  und vor Verlängerung eine zwingende Evaluierung vorzunehmen sei, um rechtzeitig einen etwaigen Nutzen für die Wirtschaft feststellen zu können. Die Befristung sei jedoch abgelehnt worden.

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