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Leben - Klagenfurt
Debatte
Die Hunde laufen frei im Innenhof herum.
Die Hunde laufen frei im Innenhof herum. © Leserin

Nachbarschaftsstreit eskalierte:

Freilaufende Hunde: 4.000 Euro Strafe, weil Nach­bar die Nerven verlor

Klagenfurt – Ein Hund ist der beste Freund des Menschen. So ist jedenfalls die allgemeine Annahme. Laufen die Vierbeiner allerdings frei herum, und sind weder angeleint, noch unter den wachsamen Augen der Besitzer, können die Tiere auch unangenehm werden. In einer Wohnungsanlage in Klagenfurt sorgen freilaufende Hunde schon seit Längerem für erhitzte Gemüter. Ein genervter Nachbar muss nun sogar 4.000 Euro Strafe bezahlen, weil er kurz die Beherrschung verlor.

 4 Minuten Lesezeit (500 Wörter)

Für Aufregung sorgen freilaufende Hunde im Innenhof einer Wohnanlage in der Waidmannsdorferstraße. Der Hof ist öffentlich zugänglich und damit herrscht nach dem Kärntner Landessicherheitsgesetz § 8 ein Leinenzwang, wonach “eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet” sein muss. Doch nicht nur, dass die Hunde nicht angeleint sind, laut einer 5 Minuten Leserin sind oft auch keine Hundebesitzer vor Ort, um ihre Vierbeiner unter Kontrolle zu bringen. Der Nachbarschaftsstreit geht sogar soweit, dass nun 4.000 Euro Strafe fällig werden, weil ein Nachbar die Nerven verlor und mit einem Tritt gegen die Hunde drohte.

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Der Innenhof der Wohnanlage ist öffentlich zugänglich und somit herrscht Leinenzwang.

Der Innenhof der Wohnanlage ist öffentlich zugänglich und somit herrscht Leinenzwang. - © Leserin

Besorgter Nachbar wurde wegen Nötigung angezeigt

Auch andere Nachbarn der Leserin sehen die freilaufenden Hunde nicht gerne auf dem Anwesen. Doch die Hundebesitzer reagieren aggressiv und leinen die Hunde trotz Aufforderung nicht an. “Mein Nachbar hat vier Enkelkinder und als die Hunde auf ihn zugelaufen kamen, bat er den Besitzer die Hunde an die Leine zu nehmen”, erfahren wir. Daraufhin wurde er laut Aussage der Leserin beschimpft und sogar geschubst. “Der Nachbar drohte dann mit einem Tritt als Selbstverteidigung und wurde daraufhin angezeigt”, erzählt uns die Leserin. “Jetzt muss er wegen Nötigung 4.000 Euro bezahlen und das alles nur, weil die Hunde nicht angeleint werden.”

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Der Nachbar wurde wegen Nötigung angezeigt und soll nun 4.000 Euro Strafe bezahlen. - © Leserin

Hunde laufen auf Menschen zu

Die freilaufenden Hunde spielen und toben auf dem Gelände und sind natürlich neugierig, wenn sich fremde Menschen nähern. “Ich habe Angst um mein 3 Jahre altes Kind”, sagt die Leserin gegenüber 5 Minuten. “Es ärgert mich, dass ich den mit bezahlten Innenhof samt Spielplatz mit meinem Sohn nicht nutzen kann.” Außerdem sei sie schon mehrmals in Hundekot getreten. Nachdem der Innenhof auch zur Straße hin zugänglich ist, könnten die Hunde auch für den öffentlichen Verkehr eine Gefahr bedeuten.

“Muss denn erst jemand gebissen werden?”

Die Leserin hat die derzeitigen Zustände schon zweimal bei der Polizei zur Anzeige gebracht (die Anzeigen wurden uns bestätigt) und auch der Genossenschaft gemeldet. Die Genossenschaft habe laut ihr mit einem Anschreiben an alle Wohnungsmieter darauf reagiert, könne aber laut Aussage der Leserin, niemanden zu einer Leine zwingen. In der Hausordnung, die für jedermann ersichtlich in den Eingängen der Wohnungsanlagen aufgehängt wurde, wird sogar auf ein Verbot von Tieren hingewiesen. “Doch leider haltet sich niemand daran und die Genossenschaft ist scheinbar machtlos”, erfahren wir von der 5 Minuten Leserin. “Ich traue mich kaum noch vor die Türe.”

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Laut Hausordnung ist das Halten von Tieren verboten.

Laut Hausordnung ist das Halten von Tieren verboten. - © Leserin

Eure Meinung ist gefragt:

Anzipf, gutes Recht oder Übertrieben? Was sagt ihr zu dem Nachbarschaftsstreit? Sind euch ähnliche Vorfälle bekannt? Wie geht ihr in eurer Nachbarschaft mit freilaufenden Hunden um? Erzählt es uns doch in den Kommentaren auf Facebook. Wir sind gespannt!

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