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Ob der Haftantrag gegen den Verdächtigen durchgesetzt wird, müsse erst vom Richter entschieden werden.
Ob der Haftantrag gegen den Verdächtigen durchgesetzt wird, müsse erst vom Richter entschieden werden. © 5min

Nach Mord in Badewanne:

Haftantrag gegen Verdächtigen gestellt

Feffernitz-Klagenfurt – Der Mord an einer im neunten Monat schwangeren Frau in Feffernitz erschütterte am Wochenende ganz Kärnten. Die Suche nach einem möglichen Täter läuft seitdem auf Hochtouren. Ein Verdächtiger wurde von der Polizei vernommen. Gegen ihn wurde nun ein Haftantrag gestellt.

 1 Minuten Lesezeit (221 Wörter) | Änderung am 19.08.2019 - 11.00 Uhr

Die leblose Schwangere wurde Samstagmorgen in ihrer Badewanne vorgefunden. Kurz zuvor hatten Nachbarn die Einsatzkräfte wegen lauten Krachs aus der Wohnung alarmiert. Eine Person wurde, so Augenzeugen, dabei beobachtet, wie sie die Wohnung in Feffernitz vor Eintreffen der Einsatzkräfte  verlassen habe.

“Es gibt mehrere Verdächtige”

Die Ermittlungen der Polizei laufen seit der schrecklichen Tat auf Hochtouren. Am gestrigen Sonntag, dem 18. August, konnte ein Verdächtiger von Beamten der Polizei einvernommen werden. Verdächtige gebe es in dem Fall mehrere, verrät Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse im Gespräch mit 5-Minuten. “Gegen einen Verdächtigen haben wir jedoch nun einen Haftantrag gestellt”, so Frimmel-Hesse. Ob es sich dabei um die Person handle, die aus der Feffernitzer Wohnung geflohen sei, konnte die Staatsanwältin nicht bestätigen. Auch, ob der Haftantrag gegen den Verdächtigen vom Richter bewilligt werde, sei derzeit noch ungewiss. “Der Haftrichter muss dann entscheiden, ob die U-Haft gegen den Verdächtigen verhängt wird. Die Entscheidung wird wahrscheinlich heute oder morgen fallen“, so die Staatsanwältin.

Obduktion liegt vor

Auch ein Obduktionsbericht des Opfers liege der Polizei bereits vor. “Dazu können wir jedoch keine Auskunft geben, weil in den laufenden Ermittlungen noch genau geklärt werden muss, wie sich der Vorfall genau zugetragen hat”, erklärt Frimmel-Hesse. Es werde jedoch wegen “Verdachts des Mordes” ermittelt.

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